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Dürfen Vereine Gewinne machen?

Gemeinnützig anerkannte Amateuersportvereine sind steuerbegünstigt.
Gemeinnützig anerkannte Amateuersportvereine sind steuerbegünstigt.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl eingetragener Vereine. Häufig sind das nichtwirtschaftliche Vereinigungen. Eine Vielzahl von ihnen ist gemeinnützig anerkannt. Anderen verweigern die Finanzbehörden diesen Status und damit steuerliche Begünstigungen. Schließlich gibt es noch einige staatlich ernannte Wirtschaftsvereine. Dürfen alle Vereinigungen, gemeinnützige eingeschlossen, Gewinne machen?

Vereine können sich wirtschaftlich betätigen. Das darf sowohl ein nichtwirtschaftlicher als auch ein wirtschaftlicher Verein. Gewinne dürfen sie machen, wenn auch mit unterschiedlichen Folgen. Denn steuerfrei sind diese innerhalb bestimmter Grenzen.

Nichtwirtschaftliche und wirtschaftliche Vereine - Unterschiede

Ein nichtwirtschaftlicher Verein hat im Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein die Möglichkeit, steuerlich begünstigt zu werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass er ausschließlich, direkt und uneigennützig gemeinnützige Zwecke fördert.

  • Auf eine Eintragung ins Vereinsregister kommt es nicht an. Nur durch einen Eintrag erlangt er allerdings Rechtsfähigkeit. Der Gesetzgeber erlaubt es nichtwirtschaftlichen Vereinen, sich in größerem Umfang wirtschaftlich zu betätigen. Durch die wirtschaftliche Betätigung sollen finanzielle Mittel im Rahmen der Satzung beschafft werden können.
  • Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darf nicht alleiniger Satzungszweck sein. Für Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung stehen bestimmte handelsrechtliche Gestaltungsformen wie GmbH oder GbR zur Verfügung. Dazu ist auch der wirtschaftliche Verein zu zählen.
  • Dieser ist planmäßig und dauerhaft auf dem Markt unternehmerisch tätig oder tritt entgeltlich als Anbieter auf, auch gegenüber seinen Mitgliedern, oder verfolgt den Zweck einer genossenschaftlichen Kooperation. Seine Rechtsfähigkeit erlangt er durch staatliche Verleihung.

Machen Vereinigungen hohe Gewinne, müssen sie Steuern zahlen

Der Gesetzgeber erlaubt Vereinen das Erzielen von Gewinnen. Wenn Sie sich wie gewöhnliche Unternehmer am Wirtschaftsleben beteiligen, werden sie steuerlich auch als solche behandelt. Der normale Einzelhändler zahlt Einkommenssteuern, bei einem Verein sind Körperschaftssteuern.

  • Körperschaftsteuern werden immer dann erhoben, wenn bestimmte Besteuerungsgrenzen überschritten werden. Bei einem gemeinnützigen Verein ist die Grenze 35.000 Euro (eingeschlossen Umsatzsteuer), alternativ begrenzt durch einen Freibetrag für Körperschaftssteuer in Höhe von 5.000 Euro (Stand: Mai 2014).
  • Angenommen, aus Werbeleistungen werden Einnahmen in Höhe von 20.000 Euro erzielt, die Beteiligung an einer Festgemeinschaft bringt weitere 2.500 Euro. Diese Vereinseinnahmen machen zusammen 22.500 Euro. Die Besteuerungsgrenze (35.000 Euro) wird von diesen maßgebenden Einnahmen nicht überstiegen. Somit dürfen die Gewinne und Gewinnanteile steuerfrei bleiben.
  • Zu nichtwirtschaftlichen Vereinen, die Gewinne erzielen, gehören die Fußballvereine der ersten beiden Ligen. In der Bundesliga hat nach Angaben der DFL (Deutsche Fußball Liga) jeder zweite Verein 2011 einen hohen Gewinn erzielt. Bei den 18 Erstligisten kommt so eine Gewinnsumme von mehr als 52 Millionen Euro zusammen.

Das Finanzamt wird auf die Festsetzung von Steuern verzichten, falls der festzusetzende Betrag im Missverhältnis zu den Kosten der Einziehung steht. Bei einem kleinen Verein kann das vorkommen, weil ein Freibetrag nicht beansprucht werden kann. Die geringen Einkommen bewegen sich unterhalb von 500 Euro.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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