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Den Abstand von Straßenlaternen unter die Lupe genommen

Was ändert die Europaisierung am Abstand der Straßenlaternen?
Was ändert die Europaisierung am Abstand der Straßenlaternen?
Der Abstand von Straßenlaternen unterliegt keinem Zufall und ist auch nicht von Stadt zu Stadt verschieden. Denn es gibt eine genaue Verordnung, die festlegt, wie die Straßenbeleuchtung zu sein hat. Im Zuge der Europäisierung musste diese erneuert werden. Was aber unterscheidet die neue von der alten Verordnung?

Was Sie benötigen:

  • Interesse an der Beleuchtungsverordnung

Welcher Ordnung unterliegen Straßenlaternen?

  • Die Verkehrsbeleuchtung, und somit auch der Abstand von Straßenlaternen, richtete sich 20 Jahre nach einer bestimmten Normung, und zwar der DIN 5044. Durch die Europäisierung und einer damit einhergehenden Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes ist auch eine Vereinheitlichung der technischen Vorschriften vonnöten. Für diese Änderungen ist die CEN zuständig. Das ist die europäische Normungsorganisation. Die CEN wurde also beauftragt, die Verordnungen und Anforderungen, die an die Straßenbeleuchtung gestellt werden sollen, zu harmonisieren. Damit soll ein einheitliches europäisches Niveau geschaffen werden.
  • Als Grundorientierung sollte dafür eine Publikation der CIE dienen. Das ist die Internationale Beleuchtungskommission. Außerdem sollten all die verschiedenen nationalen Normen einfließen, sowie neueste Erkenntnisse von Technik und Wissenschaft. Unter all diesen Prämissen wurde die Vereinheitlichung ein kompliziertes Unterfangen. 

Nach welchen Werten wird der Abstand bemessen?

  • Die Europanorm, die hier als Ziel galt, trägt nun den Namen DIN EN 13 201 für "Road Lightning". Diese Verordnung hat 4 wesentliche Bestandteile.
  • Dazu gehört die Auswahl der Beleuchtungsklassen als 1. Teil. Dabei werden bestimmte Parametersysteme festgelegt, die das Beleuchtungssystem definieren. Dazu gehört zum Beispiel die Geschwindigkeit der Hauptnutzer sowie die Nutzertypen, und auch der Abstand wird hier festgelegt. Die Kombination dieser Parameter ergibt  schließlich die Beleuchtungssituation. Um diese benennen zu können, erhalten diese Situationen eine Kennung von Zahlen und Buchstaben.
  • Der 2. Teil: Die Gütermerkmale beschreiben die Beleuchtungsklassen. Hier gelten die Gütermerkmale der vorherigen Verordnung, wie die Stärke der Beleuchtung. Es kamen aber auch Neuerungen dazu, wie eine detaillierte Ausführung der Gleichmäßigkeit. Hier wurde sogar die Beleuchtungsdichte bei nasser Fahrbahn aufgenommen. Generell unterscheidet sich die neue Verordnung von der alten hier vor allem durch die genaue Ausführung der einzelnen Bereiche. Die Werte, die hierfür verwendet wurden, richten sich außerdem nach Wartungswerten und nicht ausschließlich nach Normwerten, wie das in der vorherigen Verordnung der Fall war.
  • Im 3. Teil wird die Berechnung der Gütermerkmale der beiden vorherigen Punkte genauestens beschrieben. Auch dieser Teil führt in seiner Ausführlichkeit weit über die der alten Verordnung hinaus.
  • Der 4. Teil beschreibt die Messungen der Gütermerkmale. Als neuer Punkt gilt hier auch die Beschreibung der hydraulischen Messung.
  • Die Verordnung für die Abstände von Straßenlaternen und deren genaue Definition unterliegt seit November 2005 den Normen der DIN EN 13201
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