Geht es um die Kinder, streiten sich Eltern oft. Leider übersehen sie dabei, dass eigentlich die Kinder im Mittelpunkt stehen sollten. Sie leiden bereits unter der Trennung der Eltern. Der Konflikt um das Umgangsrecht verstärkt das Leid. Beide Elternteile befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Trotzdem sollten nicht die Kinder den Preis dafür zahlen.
Gerichtliche Umgangsverfügungen schaffen eher Probleme als Lösungen
- Jeder Elternteil hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Zugleich hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil (§ 1684 BGB). Auch haben Eltern eine Umgangspflicht. Allzu oft bleibt diese gesetzliche Vorgabe in der Alltagspraxis Theorie.
- Jeder Elternteil kann sein Umgangsrecht gerichtlich geltend machen. Wenn Sie dem Ex-Partner das Umgangsrecht verweigern, kann das Familiengericht bestimmen, dass Sie den Umgang gewähren müssen. Auch wenn das Gesetz vorher ein Vermittlungsverfahren vorsieht, ist das Familiengericht allein regelmäßig überfordert.
- Eine gerichtliche Umgangsverfügung ist zwangsweise vollstreckbar. Im Prinzip kann Ihr Ehepartner das Umgangsrecht mithilfe des Gerichtsvollziehers durchsetzen. Er kann das Kind faktisch herausverlangen. Es kommt auch die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Betracht. All dies ist im Lebensalltag höchst problematisch. Es geschieht auf dem Rücken Ihres Kindes.
Im Cochemer Modell finden Sie neue Perspektiven
- Eine Perspektive aus diesem emotionalen Dilemma könnte das "Cochemer Modell" liefern. Es heißt so, weil es vom Familienrichter Jürgen Rudolph in der Stadt Cochem (Mosel) entwickelt wurde. Er konnte nach eigener Aussage die “Schlachtfelder, die Gerichte und Gesetze bei Scheidungen hinterlassen, nicht mehr ertragen".
- In diesem Modell arbeiten verschiedene Personen und Institutionen interdisziplinär zusammen. Die Eltern sollen mit dieser "vernetzten Arbeitsweise" die Chance erhalten, trotz ihrer Trennung miteinander zu kommunizieren und Streitigkeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Beiden Elternteilen soll ermöglicht werden, ihre Bindung zu den Kindern aufrechtzuerhalten.
- Zentraler Aspekt ist die Mediation. Ziel ist, dass sich die Eltern einigen. Solange sich Eltern untereinander oder nur über Anwälte streiten, gelingt es selten, emotionale Aspekte außen vor zu lassen. Objektive Lösungen sind nahezu ausgeschlossen. In diesem Fall können Familientherapeuten in Zusammenarbeit mit Anwälten, Jugendamt und Familiengericht Perspektiven aufzeigen.
- Das Modell macht zunehmend Schule und wird so oder in ähnlicher Form auch bei Familiengerichten praktiziert. Im Landkreis Cochem-Zell hat sich der Arbeitskreis-Trennung-Scheidung (AKTS) gebildet. Seine vernetzte Arbeitsweise bezeichnet er als die "Cochemer Praxis". Sie sollten sich unbedingt damit beschäftigen, wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind.
Patentlösungen gibt es nicht, wenn Emotionen die Feder führen. Jeder Versuch, den Interessen des Kindes gerecht zu werden, ist lobenswert. Als Elternteil sollten Sie Hilfe von außen zulassen. Sie werden hoffentlich bald feststellen, dass es Ihnen viel besser geht, wenn es auch Ihrem Kind gut geht.
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