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Kein Sorgerecht, aber Unterhalt - Informatives für Mütter und Väter

Kinder brauchen Vater und Mutter.
Kinder brauchen Vater und Mutter.
Geht es um Kinder, steht deren Wohlergehen im Vordergrund. Alles andere kommt danach. Das sollte auch maßgebend sein, wenn Sie kein Sorgerecht besitzen, aber dennoch Unterhalt zahlen müssen. In diesem Zusammenhang bietet die Neuregelung der väterlichen Sorge unverheirateter Väter eine neue Perspektive. Als Vater und Mutter sollten Sie informiert sein.

Am 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. Sofern Sie als Vater von dieser Regelung profitieren, versteht es sich eigentlich von selbst, dass Sie Ihre Verpflichtung zum Unterhalt erst recht ernst nehmen. Auch als Mutter des Kindes sollten Sie die Neuregelung als Chance verstehen.

Das Kindeswohl erfordert das gemeinsame Sorgerecht

  • Früher hatten ledige Väter kein Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht stand der Mutter zu. Gegen den Willen der Mutter konnte der Vater kein Sorgerecht erhalten. Mit der Neuregelung wurde das Recht des biologischen Vaters gestärkt.
  • Zwar ist es auch jetzt so, dass die Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Künftig kann dem Vater die Beteiligung am Sorgerecht nur dann noch verwehrt werden, wenn schwerwiegende Gründe entgegenstehen. Diese müssen das Kindeswohl gefährden (Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Straffälligkeit). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
  • Auch die Umgangsrechte des Vaters wurden verbessert. Früher wurde gefordert, dass eine enge persönliche Verbindung zum Kind bestand. Nunmehr kommt es nur darauf an, ob der biologische Vater durch sein Verhalten zeigt, dass er für sein Kind Verantwortung übernehmen will und der Umgang  dem Kindeswohl dient. Diese Regelung ist folgerichtig, da sich erst dann eine persönliche Verbindung ergeben kann. Ohne den Kontakt lässt sich keine Beziehung aufbauen.

Wer Unterhalt zahlt, will miterziehen und mitentscheiden

  • Aufgrund dieser Aspekte ändert sich auch das Verständnis für die Verpflichtung zum Unterhalt. Derjenige Vater, der seinem Kind Unterhalt zahlen muss, ist dazu eher bereit, wenn er ein Sorge- und Umgangsrecht besitzt. Früher wurde verständlicherweise argumentiert, dass die Unterhaltspflicht mindestens ein Umgangsrecht rechtfertigt. Väter empfanden sich nur als Zahlstelle. Sie kritisierten, dass die Mutter für das gemeinsame Kind zwar Geld bekomme, dem Vater das Recht auf Umgang und Sorge jedoch vorenthalte.
  • Ein gemeinsames Kind sollte als gemeinsame Verpflichtung verstanden werden. Väter und Mütter sind gleichermaßen in der Verantwortung. Letztlich geht es immer um das Kindeswohl. Jeder Streit, den Sie als Vater oder Mutter mit dem anderen Elternteil anzetteln, wird auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Zugegebenermaßen erfordert ein gemeinsames Sorgerecht von nicht miteinander zusammenlebenden Elternteil ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft. Dabei sollten Sie bedenken, dass nicht Ihr persönliches Interesse im Vordergrund steht, sondern das Wohl Ihres Kindes.

Sie haben kein Recht, Ihrem Kind den Umgang zu verweigern

  • Dabei sollten beide Elternteile auch berücksichtigen, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat (Bundesverassungsgericht 1 BvR 1620/04). Wenn es dem Kindeswohl dient, können Sie rein theoretisch auch zum Umgang mit Ihrem Kind verpflichtet werden. Praktisch ist ein Umgangsrecht, das mit Zwangsmitteln durchgesetzt wird, natürlich nicht unbedingt förderlich.
  • Auch sollten Sie berücksichtigen, dass es die Natur genetisch offensichtlich so bestimmt hat, dass der Mensch früher oder später den Wunsch verspürt, mit seinem leiblichen, bis dahin unbekannten Elternteil Kontakt aufzunehmen. Der Wunsch, seine Wurzeln zu erfahren, ist oft unaufhaltsam. Ihre sehr wahrscheinlich emotional bedingte Motivation, dem Kind diesen Wunsch zu verwehren, sollte kein Entscheidungskriterium sein.

Kinder sind die Zukunft. Wenn Sie diese Worte nicht nur als Klischee interpretieren, sollten Sie Ihrem Kind die Chance bieten, mit zwei Elternteilen aufzuwachsen. Immerhin hat die Natur dies so vorgesehen. Kinder brauchen ihre Mutter genauso wie ihren Vater. Fehlt ein Elternteil, entwickelt sich ein Kind mit einer emotionalen Hypothek, die es sein Leben lang begleiten wird.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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