Alle Kategorien
Suche

Berufsgenossenschaft - die Gefahrenklassen einfach erklärt

Einstufungen in Gefahrenklassen regelmäßig prüfen
Einstufungen in Gefahrenklassen regelmäßig prüfen
Für Unternehmen und deren Beschäftigte ist die Berufsgenossenschaft der Träger der sozialen Unfallversicherung. Kraft Gesetzes sind Arbeitnehmer pflichtversichert. Beiträge zahlt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten, unter Umständen auch noch für sich selbst. Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich nach mehreren Faktoren, von denen die Gefahrenklassen ein sehr wichtiger sind. Die Zugehörigkeit zu Wirtschaftszweigen hat unterschiedliche Gefahrenklassen zur Folge. So werden Büroangestellte in eine niedrigere Gefahrenklasse eingestuft als Schornsteinfeger.

Die Berufsgenossenschaft erhebt Beiträge nach dem Umlageverfahren. Da die einzelnen Berufsgenossenschaften nicht gewinnorientiert arbeiten, müssen sie für gerechte Beiträge sorgen. Dabei spielen Gefahrenklassen und deren Einbeziehung in die Beitragsermittlung eine wichtige Rolle.

Gefahrenklassen in Berufsgenossenschaft

Kein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, entkommt der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft. Dennoch können Sie unter Umständen sparen. Eine frühere Veranlagung in einer bestimmten Gefahrenklasse kann sich im Laufe der Zeit zu ihren Gunsten ändern. Allerdings ist auch eine höhere Einstufung nicht ausgeschlossen.

  • Die Berufsgenossenschaft verlangt ihre Beiträge nicht im Voraus, sondern erst nach Auswertung des vorangegangenen Lohnnachweises.
  • Spätestens im April liegt der Beitragsbescheid vor. Unternehmen haben dann die Möglichkeit, so wie ausgewiesen zu bezahlen. Zu viel Beitrag zahlen Sie mitunter aber dann, wenn die Einstufung in einer zu hohen Gefahrenklasse erfolgt ist, wenn Sie Arbeitsentgelt nicht richtig angegeben haben und wenn der Bescheid selbst rechnerische Fehler aufweist.

Je gefährlicher die Tätigkeit, desto höher der Beitrag

Gefahrenklassen hängen immer von der jeweiligen Tätigkeit des Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr die Tätigkeit einer Gefahr ausgesetzt ist, desto größer ist das Risiko von Arbeitsunfällen beziehungsweise einer Berufskrankheit. Die unmittelbare Folge sind höhere Beiträge.

  • Betriebe können sich Gefahrenklassen nicht aussuchen. Sie können jedoch prüfen, ob die Gefahrenklassen richtig auf die einzelnen Mitarbeiter angewendet werden.
  • Verlagert sich im Laufe der Jahre der Tätigkeitsschwerpunkt eines Unternehmens, erfährt die Berufsgenossenschaft nur bei entsprechender Mitteilung davon. Gefahrenklassen können im Falle fehlender Kenntnis längst von der lang zurückliegenden Veranlagung abweichen. 
  • Beispielsweise hat ein als im Hochbau tätiger angemeldeter Handwerksbetrieb die Gefahrenklasse 8,5 erhalten. Baut er jetzt lediglich noch Fertighäuser, dann gilt hierfür die Gefahrenklasse 6. Ohne Korrektur der betrieblichen Tätigkeit zahlt man viel zu viel Beitrag.

Die jeweiligen Gefahrenklassen finden man unter der Bezeichnung Gefahrentarif bei der Berufsgenossenschaft. Ein Gefahrentarif  wird regelmäßig, meist alle fünf bis sechs Jahre, überarbeitet. Wenn Unternehmen berechtigte Korrekturen vornehmen möchten, können sie das jederzeit tun. Gefahrentarife einzelner Berufsgenossenschaften sind nicht miteinander vergleichbar.

Alle Angaben: Stand Juni 2012

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: