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Behindertenparkplatz - die Größe richtig ausmessen

Behindertenparkplätze bieten viel Platz.
Behindertenparkplätze bieten viel Platz.
Einen Behindertenparkplatz in ausreichender Größe zu finden, ist nicht immer einfach. Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises hat man aber die Möglichkeit, einen persönlichen Behindertenparkplatz zu beantragen, der sich in der Nähe der Wohnung befindet. Die Größe eines solchen Behindertenparkplatzes ist gesetzlich vorgeschrieben. In vielen Gegenden gibt es aber auch öffentliche Behindertenparkplätze. Wann Sie diese nutzen können und wie Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Größe des Parkplatzes nutzen

  • Die Größe für einen Behindertenparkplatz ist vorgeschrieben und beträgt in Längsrichtung 7,50 mal 2,50 Meter. So haben Sie genug Platz, um relativ bequem in Ihr Auto einzusteigen.
  • Behindertenparkplätze sind mit einem blauen Schild sowie eventuellen Zusatzzeichen gekennzeichnet, auf denen zum Beispiel Parkausweisnummern geschrieben sind, die nur bestimmten Personen das dortige Parken erlauben.
  • Um auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz parken zu dürfen und die dort vorhandene Größe mit Rollstuhl oder Gehilfen nutzen zu können, brauchen Sie eine Sondergenehmigung.
  • Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder BL beim Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsstelle vorlegen und einen blauen Parkausweis der Europäischen Union erhalten.
  • Auf einem solchen Parkplatz parken zu dürfen, müssen Sie selbst der Fahrer des Autos sein oder ein Fahrer muss Sie befördert haben. Ihr Fahrer darf keinesfalls Besorgungen für Sie ohne Ihre Anwesenheit erledigen und dazu den Behindertenparkplatz nutzen.
  • Parkt Ihr Fahrer ohne Ihre Anwesenheit auf einem Behindertenparkplatz, macht er sich aufgrund von Missbrauch von Ausweispapieren strafbar.
  • Wer auf einem Behindertenparkplatz ohne Genehmigung parkt, muss damit rechnen, sofort abgeschleppt zu werden. Wenn Sie als Inhaber einer Parkgenehmigung nicht auf einem Behindertenparkplatz parken können, weil dieser von einem Gesunden blockiert wird, rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei an, die sofort einen Abschleppwagen vorbei schicken werden.
  • Allerdings gilt dies in den meisten Fällen auf Parkplätzen von Supermärkten nicht. Hier werden von den Betreibern oft Behindertenparkplätze in ausreichender Größe und Menge angeboten, die jedoch von Gesunden blockiert werden. Der Verantwortliche ist hierfür der Supermarktbetreiber und nicht Polizei oder Ordnungsamt.

Einen Behindertenparkplatz beantragen

  • Einen Behindertenparkplatz in der gesetzlich vorgeschriebenen Größe können Sie beim Ordnungsamt oder dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik beantragen.
  • Allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen Behindertenparkplatz.
  • Jeder Vergabe eines Behindertenparkplatzes in ausreichender Größe ist eine Einzellfallentscheidung und wird von Ihren persönlichen Voraussetzungen sowie anderen Bedingungen abhängig gemacht.
  • Grundsätzlich können Sie aber nur einen Behindertenparkplatz in passender Größe beantragen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder BL besitzen.
  • Außerdem dürfen Sie nicht über eine Garage oder einen gesicherten Stellplatz verfügen.
  • Wird Ihnen ein persönlicher Behindertenparkplatz genehmigt, ist dieser maximal nur so lange gültig wie Ihr Schwerbehindertenausweis.
  • Um Ihren Behindertenparkplatz zu beantragen, müssen Sie beim entsprechenden Amt ein entsprechendes Formular ausfüllen sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweise beilegen. Außerdem ist es hilfreich, wenn eine Erklärung beiliegt, auf der beschrieben ist, wann und zu welchen Anlässen das Auto von Ihnen genutzt wird. Benötigen Sie einen Rollstuhl oder Gehhilfen, kann Ihr Arzt Ihnen dies attestieren. Wenn Sie selbst keinen Führerschein besitzen, muss Ihr Fahrer eine Kopie seines Führerscheines beilegen.
  • Fragen Sie beim Amt nach, welche weiteren Unterlagen eventuell noch benötigt werden.
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