Alle Kategorien
Suche

Behinderungsgrad 100 - Hinweise

Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Parkplatznutzung.
Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Parkplatznutzung.
Behinderungen und Beeinträchtigungen werden gemäß Schwerbehindertengesetz nach dem Grad der Behinderung (GdB) gemessen. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert. Ein Behinderungsgrad 100 ist die höchste Feststellungsstufe, verbunden mit dem Recht auf einige Nachteilsausgleiche. Erwerbsunfähigkeit und eine Rentenleistung folgt aus dieser Zuerkennung jedoch nicht.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag durch das Versorgungsamt festgestellt. Die Zuerkennung erfolgt in einer Staffelung in Zehnerschritten von 20 bis 100.

Behinderungsgrad - Zuerkennung einer Behinderung

Irrtümlich wird der Behinderungsgrad oft in Prozenten angegeben. Falsch ist allerdings zum Beispiel "Ich besitze einen GdB von 80 Prozent". Denn richtig muss es heißen: "Ich habe einen GdB von 80".

  • Ein Behinderungsgrad ab 50 gilt als Schwerbehinderung. Wird dieser Grad zuerkannt, ist damit gleichzeitig die wichtigste Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis erfüllt. Im Feststellungsverfahren können besondere Einschränkungen festgestellt werden, die im Ausweis durch Merkzeichen dokumentiert werden.
  • Schwerbehinderte besitzen einen Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche, vor allem Steuerermäßigungen. Steuerliche Pauschbeträge pro Jahr reichen von 310 bis 1.420 Euro, je nach GdB 25 bis 100. Ist im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehinderte), H (Hilflose) oder Bl (Blinde) eingetragen, dürfen Behinderte zwischen unentgeltlicher Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer vollständigen Befreiung von der Kfz-Steuer wählen.
  • Nachteilsausgleiche gibt es für Schwerbehinderte auch im Arbeitsleben. Denn trotz Schwerbehinderung GdB 50 und mehr ist eine berufliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen. Zu den Vergünstigungen gehören unter anderem Kündigungsschutz, fünf Arbeitstage Zusatzurlaub sowie keine Mehrarbeit.

GdS und GdB 100 - Unterschiede

Im deutschen Schwerbehindertenrecht werden mit GdS (Grad der Schädigungsfolgen, bis 2006 Minderung der Erwerbsfähigkeit) und GdB zwei Begriffe verwendet. Die Bemessung erfolgt nach den gleichen Grundlagen. Unterschiede gibt es dennoch.

  • Während der GdS als Begriff aus dem Sozialen Entschädigungsrecht nur auf die Schädigungsfolgen bezogen ist, gilt für den GdB dieser einschränkende Grundsatz nicht. Denn hier werden alle Gesundheitsstörungen unabhängig von einer Ursache berücksichtigt.
  • Bei Menschen, die einen GdS zuerkannt bekommen haben, spricht man auch von Schwerbeschädigten. Besitzen sie einen GdS von 100, gelten sie als nicht erwerbsfähig. Beim GdB ist das nicht zwangsläufig der Fall. So müssen Menschen mit einem GdB von 100 nicht erwerbsgemindert sein. Außerdem folgt aus dem GdB kein Rentenanspruch. Wann eine Rente gezahlt wird, regeln gesonderte Rechtsgrundlagen und Gesetze.
  • Menschen mit einem zuerkannten GdB werden als Behinderte/Schwerbehinderte bezeichnet. Selbst Menschen mit dem maximalen GdB gelten nicht als erwerbsunfähig. Wurde von einem Sozialversicherungsträger/Gericht ein GdS zuerkannt, bildet diese Feststellung die Grundlage für einen GdB (Zuerkennung in dieser Höhe).

Bei weiteren gesundheitlichen Einschränkungen kann sich in einem Feststellungsverfahren durchaus ein höherer GdB ergeben.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: