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Bedarfsgerechtigkeit - Definition

In Deutschland leben die Bürger gut versorgt.
In Deutschland leben die Bürger gut versorgt.
Bedarfsgerechtigkeit ist ein Begriff, der im Rahmen des Sozialstaats öfter fällt. Ein dem Bedarf entsprechendes Leben soll zum Einen die monetäre Grundversorgung jedes Menschen sicherstellen. Darüber hinaus ist der finanzielle Bedarf der Haushalte unterschiedlich. Ihr individueller Bedarf kann daher verschieden hoch sein.

Das bedeutet Bedarfsgerechtigkeit

Der Begriff Bedarfsgerechtigkeit wird in sozialem und monetären Kontext verwendet. Als ein Synonym für Bedarfsgerechtigkeit können Sie auch Bedürfnisgerechtigkeit sagen.

  • Eine vollkommene Bedarfsgerechtigkeit besteht dann, wenn die Einkommen einer Gesellschaft gerecht nach den Bedürfnissen der Personen aufgeteilt sind. Allerdings wird hier nicht nur die Bedürftigkeit im Rahmen eines sozialen Hintergrundes herangezogen, sondern auch die Machbarkeit. Es ist also nicht nur theoretisch möglich, dass der persönliche Bedarf eines Menschen höher liegt, als das, was er an finanziellen Zuwendungen bekommt. Dennoch ist der Begriff sozial geprägt, denn die Versorgung der Menschen im Rahmen Ihrer Bedürfnisse steht im Vordergrund.
  • Es steht also nicht die so genannte Leistungsgerechtigkeit, bei der darauf geachtet wird, dass jeder Mensch entsprechend seiner Leistung und Ausbildung bezahlt wird, sondern die Versorgungsgerechtigkeit im Vordergrund. Der Begriff fällt auch oft in Debatten um Mindestlöhne, mit denen sichergestellt werden soll, dass jeder Bürger durch Arbeit und gerechte Bezahlung seinen eigenen Bedarf decken kann.

Der Sozialstaat Deutschland

  • Obwohl die Bundesrepublik Deutschland marktwirtschaftlich orientiert ist und auch nur über das marktwirtschaftliche System derart erfolgreich in der Weltwirtschaft agieren kann, erfüllt der Sozialstaat hierzulande seine Aufgabe.
  • Er übernimmt die Verteilung der Einkommen so, dass Sie im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland nicht in totaler Armut leben müssen. Dadurch soll die Bedarfsgerechtigkeit zumindest so weit gesichert sein, dass Sie, wenn Sie die entsprechenden Anträge stellen, auch versorgt sind.
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