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Solidaritätsprinzip - eine Definition

Solidaritätsprinzip - eine Definition1:53
Video von Anna Schmidt1:53

Jeder hat es schon einmal gehört. Viele wissen jedoch nicht genau, was es eigentlich bedeutet: Das Solidaritätsprinzip. Eine Definition dazu und weiter Informatonen erhalten Sie hier.

Definition des Solidaritätsprinzips

  • Das sogenannte Solidaritätsprinzip beruht auf dem Grundsatz, der schon im Namen selbst steckt. Es beruht auf Solidarität. 
  • Es wird auch Solidarprinzip genannt und ist die Grundstütze und Struktur der gesetzlichen Versicherungen in Deutschland. Per Definition gehört hierzu die Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. 
  • Das Prinzip besagt quasi, dass es nicht darum geht, bei wem das Risiko höher, sondern bei wem das Bedürfnis einer Versicherung höher ist.
  • Im Endeffekt lässt sich das Solidaritätsprinzip als die Regelung "Einer für alle, alle für einen" verstehen. 
  • Versicherungsleistungen sind also nur nach Notwendigkeit zu erbringen. Die Notwendigkeit richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit.
  • Es besteht auch Beitragspflicht für alle gesetzlich versicherten Menschen. Dies ist bei der Privatversicherung nicht zu leisten.
  • Die Leistungen, welche die Menschen erhalten, sind generell gleich. Die Beiträge, die von den Versicherten geleistet werden, richten sich jedoch nach dem Einkommen.

Das Pendant zum Solidaritätsprinzip - Äquivalenzprinzip

  • Das Gegenstück zum Solidaritätsprinzip ist das Äquivalenzprinzip. Hierbei handelt es sich um das Prinzip für privat versicherte Menschen.
  • Hier wird nicht nach Bedürftigkeit, sondern nach Risiko tarifiert. Es wird also entsprechend dem Risiko der Person der Beitrag für die Versicherung ermittelt.
  • Das Prinzip wird per Definition auch Individualprinzip genannt, da der Beitrag nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers tarifiert wird.
  • Der Beitrag ist von vielen anderen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Alter beim Eintritt in die Versicherung, dem Geschlecht und Art und Umfang der Versicherung.
  • Durch das Äquivalenzprinzip wird also sichergestellt, dass die Leistung der Versicherung im Gleichgewicht zum Beitrag des Versicherten steht.