Definition des Solidaritätsprinzips
- Das sogenannte Solidaritätsprinzip beruht auf dem Grundsatz, der schon im Namen selbst steckt. Es beruht auf Solidarität.
- Es wird auch Solidarprinzip genannt und ist die Grundstütze und Struktur der gesetzlichen Versicherungen in Deutschland. Per Definition gehört hierzu die Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung.
- Das Prinzip besagt quasi, dass es nicht darum geht, bei wem das Risiko höher, sondern bei wem das Bedürfnis einer Versicherung höher ist.
- Im Endeffekt lässt sich das Solidaritätsprinzip als die Regelung "Einer für alle, alle für einen" verstehen.
- Versicherungsleistungen sind also nur nach Notwendigkeit zu erbringen. Die Notwendigkeit richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit.
- Es besteht auch Beitragspflicht für alle gesetzlich versicherten Menschen. Dies ist bei der Privatversicherung nicht zu leisten.
- Die Leistungen, welche die Menschen erhalten, sind generell gleich. Die Beiträge, die von den Versicherten geleistet werden, richten sich jedoch nach dem Einkommen.
Versicherungen leben vom Solidaritätsprinzip, auch die Krankenversicherung. Nur wenn möglichst …
Das Pendant zum Solidaritätsprinzip - Äquivalenzprinzip
- Das Gegenstück zum Solidaritätsprinzip ist das Äquivalenzprinzip. Hierbei handelt es sich um das Prinzip für privat versicherte Menschen.
- Hier wird nicht nach Bedürftigkeit, sondern nach Risiko tarifiert. Es wird also entsprechend dem Risiko der Person der Beitrag für die Versicherung ermittelt.
- Das Prinzip wird per Definition auch Individualprinzip genannt, da der Beitrag nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers tarifiert wird.
- Der Beitrag ist von vielen anderen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Alter beim Eintritt in die Versicherung, dem Geschlecht und Art und Umfang der Versicherung.
- Durch das Äquivalenzprinzip wird also sichergestellt, dass die Leistung der Versicherung im Gleichgewicht zum Beitrag des Versicherten steht.
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