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Bausparvertrag bei Todesfall - das sollten Sie beachten

Der Bausparvertrag geht im Todesfall auf den Erben über.
Der Bausparvertrag geht im Todesfall auf den Erben über.
Wer einen Angehörigen mit einem Bausparvertrag hat und als Erbe in Frage kommt, hat sich bestimmt schon einmal gefragt, was mit dem Bausparvertrag bei Todesfall passiert. Sie sollten sich hierüber auch als Bausparer informieren, da Sie bei Vertragsabschluss eine begünstigte Person angeben können.

Rechtsfolgen des Bausparvertrags bei Todesfall

  • Sie sollten wissen, dass bei dem Todesfall eines Bausparers der Bausparvertrag auf dessen Erbe übergeht. Dies geschieht entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder, weil der Erblasser Sie in seinem Testament begünstigt hat.
  • Sie können das Erbe auch ausschlagen, wenn es sich für Sie nicht lohnt, es anzunehmen.
  • Ist der Bausparvertrag nach dem Todesfall auf Sie übergegangen, so können Sie wählen, ob Sie ihn unverändert fortsetzen wollen oder ihn unschädlich auflösen wollen.
  • Sie haben im Todesfalle des Bausparers ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Bausparvertrag kündigen.
  • Entscheiden Sie sich dafür, den Bausparvertrag fortzusetzen, so können Sie später über die bis zum Tod des Erblassers eingezahlten Beiträge verfügen, da Sie diese erhalten. Sie benötigen hierzu den Erbschein bzw. das Testamentvollstreckungszeugnis und die Sterbeurkunde des Verstorbenen.

Wissenswertes für Bausparer vor Bausparvertragsabschluss

  • Sie sollten wissen, dass Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, eine Person auswählen können, die in Ihrem Todesfall begünstigt wird.
  • Hierzu sollten Sie sich vor dem Abschluss Ihres Bausparvertrags umfassend Gedanken machen, wen Sie nach Ihrem Todesfall begünstigen wollen.
  • Die im Bausparvertrag begünstigte Person kann entscheiden, ob Sie dann Ihren Bausparvertrag nach dem Todesfall weiter führen und weiter Beiträge einzahlen will bzw. ihn kündigen wird.  
  • Der Begünstigte kann auch Ihre bis zum Todesfall eingezahlten Beträge ausgezahlt bekommen. Hierzu muss er sich nach Ihrem Tod an den Bausparer wenden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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