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Erstausstattung fürs Baby beim Jobcenter beantragen - so geht's

Die Erstausstattung für ein Baby ist oft kostspielig.
Die Erstausstattung für ein Baby ist oft kostspielig.
Ein Baby kann teuer sein - vor allem die Erstausstattung hat es in sich. Schnell kommen mehrere hundert Euro zusammen. Aber wussten Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, beim Jobcenter eine Beihilfe zu beantragen, wenn Sie arbeitslos sind?

Erstellung einer Liste für das Jobcenter

  • Zuerst sollten Sie sich eine grobe Liste der Dinge machen, welche Sie während der Schwangerschaft und auch als Erstausstattung für das Baby benötigen.
  • Dazu gehören auf jeden Fall Umstandskleidung, Still-BHs, Nachtbekleidung für die Klinik, Hausschuhe, Einlagen für die Still-BHs, Slips etc.
  • Bei der Erstausstattung brauchen Sie auf jeden Fall Baby-Jacken, Hosen, Strampler, Socken, Mützen, Windeln, ein Kinderwagen inklusive Matratze, Bettdecke und Kissen für den Kinderwagen.
  • Auch das Zimmer will ausgestattet sein: Benötigt wird hier ein Kinderbett, eine dazugehörige Matratze, Bettwäsche, eine Bettdecke und ein Kopfkissen.
  • Weiterhin brauchen Sie eine Badewanne, Badethermometer, Waschlappen, Shampoo, Seife, Pflegeprodukte, Bürste und Fieberthermometer. Auch Schnuller und eine Wärmflasche sollten Sie aufschreiben.
  • Ein wichtiger Kostenpunkt sind natürlich auch ein Kleiderschrank, ein Wickeltisch und andere Möbel.
  • Formulieren Sie ein förmliches, aber freundliches Schreiben an das Jobcenter und fügen diesem Schreiben die Liste mit der Bitte um Beihilfe bei.

Was müssen Sie beim Antrag auf eine Baby-Erstausstattung beachten

  • Nicht jeder bekommt den gleichen Erstattungssatz. Dieser hängt oft davon ab, ob Sie bereits kleine Kinder haben und somit viele Anschaffungen komplett wegfallen. Dies würde beispielsweise auf den Wickeltisch und die Kleidung zutreffen.
  • Weiterhin sollten Sie beachten, dass Sie nicht einfach einkaufen können und danach die Belege für die Babyerstausstattung einreichen können.
  • Sie bekommen für jeden Bereich (Schwangerschaft, Erstausstattung) einen pauschalen Betrag zugewiesen. 
  • Gehen Sie also erst einkaufen, wenn Sie die Beihilfe bewilligt bekommen haben, und wissen, wie viel Ihnen zusteht. 
  • Richten Sie das Schreiben plus Liste an Ihren Berater beim Jobcenter.
  • Wenn Sie nach ein paar Wochen immer noch keine Antwort erhalten haben, dann fragen Sie auf jeden Fall nach.
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