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Ausschankgenehmigung für eine Veranstaltung beantragen - so geht's

Alkoholische Getränke dürfen Sie nur mit einer Ausschankgenehmigung ausschenken.
Alkoholische Getränke dürfen Sie nur mit einer Ausschankgenehmigung ausschenken.
Um bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen, benötigen Sie eine Ausschankgenehmigung, auch Gestattung genannt. Diese müssen Sie vorher beantragen.

So beantragen Sie eine Ausschankgenehmigung

Den Antrag zur Ausschankgenehmigung müssen Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, beantragen.

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und in der Regel Angaben machen zu Zeit, Ort und Art der Veranstaltung, für die die Ausschankgenehmigung beantragt wird.

Da die Prüfung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie den Antrag rechtzeitig vor der Veranstaltung stellen. Einige Wochen vor der Veranstaltung sollten genügen.

Für die Antragsbearbeitung werden in der Regel Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bearbeitungsaufwand unterschiedlich hoch ausfallen können. Die Gebühren variieren zwischen 25 und 200 Euro.

Mit der Genehmigung erhalten Sie ein Merkblatt. Auf diesem sind alle Vorschriften, die beim Ausschank zu beachten sind, vermerkt.

Sollte Ihr Antrag auf Erteilung einer Gestattung bzw. Ausschankgenehmigung abgelehnt werden, können Sie dagegen - je nach Bundesland - mit einem Widerspruch oder der Klage vor dem Verwaltungsgericht vorgehen.

Wenn Sie selbst die Veranstaltung durchführen und organisieren, brauchen Sie möglicherweise noch weitere Genehmigungen, zum Beispiel, wenn Sie zum Aufbau eines Festzeltes öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen wollen.

Zusätzlich alkoholfreie Getränke anbieten

Wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke ausschenken wollen, dann brauchen Sie dafür keine Ausschankgenehmigung, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Gaststättengesetz.

Wenn Ihnen jedoch der Ausschank alkoholischer Getränke genehmigt worden ist, dann müssen Sie Ihren Kunden "auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke" anbieten, vgl. § 6 Gaststättengesetz. Dabei ist gem. § 6 Gaststättengesetz "mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk".

Wenn Sie also zum Beispiel Bier für 1,80 Euro pro 0,2l Glas anbieten, dann dürfte auch Wasser oder Cola nicht teurer sein. Nutzen Sie dafür andere Gläser mit anderen Größen, müssen Sie entsprechend auf den Literpreis umrechnen.

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