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Gewerbezentralregisterauszug - so bekommen Sie ihn

Beantragen Sie einen Gewerbezentralregisterauszug.
Beantragen Sie einen Gewerbezentralregisterauszug.
Den Gewerbezentralregisterauszug können Sie bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz beantragen. Es gibt ihn einmal für natürliche und einmal für juristische Personen. Wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Nachweis der Vertretungsmacht bei juristischen Personen
  • Anschrift
  • aktueller Handelsregisterauszug

So erhalten Sie den Gewerbezentralregisterauszug

  • In dem Gewerbezentralregisterauszug sind Bußgeldentscheidungen gegen einen Gewerbetreibenden aufgeführt. Hier sind auch der Widerruf der Gewerbeerlaubnis sowie die Versagung des Gewerbes eingetragen. Indem Sie einen Antrag stellen, können Sie erfahren, welche Auskünfte in dem Gewerbezentralregisterauszug über Sie gespeichert sind. Dieser kann sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen erteilt werden.
  • Sie können den Gewerbezentralregisterauszug nur persönlich beantragen. Eine Bevollmächtigung ist ebenso nicht möglich wie die Bestellung per Telefon. Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen, sollten Sie persönlich verhindert sein. Dann ist aber zu beachten, dass der Antrag beglaubigt sein muss. Sie müssen dann ebenfalls eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises beifügen. Die Beglaubigung kann von einem Notar durchgeführt werden und ist mit weiteren Kosten für Sie verbunden. Es empfiehlt sich daher der Weg zur Meldebehörde, um Kosten zu sparen.
  • Dies geschieht bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Dies ist die Behörde der Stadt, bei der Sie mit ständigem Wohnsitz gemeldet sind. Die Stadt Köln zum Beispiel versendet Ihren Antrag dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Die Stadt Bonn erstellt dann den Gewerbezentralregisterauszug. Dieser wird dann an Sie persönlich oder an die Stadt geschickt, wo Sie sich diesen abholen können. Es dauert ca. 2 bis 3 Wochen, bis Sie den Auszug erhalten. Die Kosten für den Gewerbezentralregisterauszug betragen 13,- Euro.
  • Juristische Personen können den Antrag direkt beim Amt für öffentliche Ordnung stellen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur von dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft gestellt werden kann. Hier ist auch die Möglichkeit der Antragstellung per Post möglich. Jedoch fällt hierfür eine Verwaltungsgebühr an, die zu entrichten ist.
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