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Arten der Sterbehilfe - Übersicht

Sterbehilfe ist in einigen europäischen Ländern erlaubt.
Sterbehilfe ist in einigen europäischen Ländern erlaubt.
Sterbehilfe ist ein sehr sensibles Thema, das die Länder Europas ganz unterschiedlich behandeln. Mediziner unterscheiden verschiedene Arten der Sterbehilfe. Daran lehnen sich auch die Gesetze an.

Selbstbestimmtes Sterben durch Sterbehilfe

  • Mitunter tritt ein Angehöriger Ihnen mit dem Wunsch entgegen, sterben zu wollen. Bei schwerer Krankheit tragen Sie sich eventuell selbst mit dem Gedanken, Ihr Leben zu beenden. Die deutschen Gesetze setzen Ihnen jedoch diesbezüglich Grenzen. Selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland nur in einem sehr begrenzten Rahmen erlaubt. 
  • Sterbehilfe können Mediziner und Angehörige leisten. Sie unterscheidet sich von einem Suizid, weil der Sterbewillige dabei Hilfe benötigt oder bekommen möchte. Oftmals ist der sterbewillige Mensch sehr krank oder er fühlt sich zu alt und zu schwach für das Weiterleben. Für einen Suizid fehlt der Mut oder er kann nicht mehr selbst durchgeführt werden. 
  • Werden Sie mit dem Wunsch nach Sterbehilfe konfrontiert, müssen Sie diesen Wunsch ablehnen. In Deutschland ist Sterbehilfe nicht erlaubt, wenn sie aktiv durchgeführt wird. Dies ist in den europäischen Nachbarländern anders geregelt. Aus diesem Grund entwickelte sich in den letzten Jahren ein sogenannter "Sterbetourismus". So vor allem in der Schweiz, wo die aktive Sterbebegleitung erlaubt ist. Auch Belgien und die Niederlande haben aber Gesetze, die Beihilfe zum Freitod erlauben. 
  • In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehört unter anderem eine schwere Erkrankung, die unheilbar ist. Der Wunsch des Sterbens muss freiwillig und bei klarem Bewusstsein geäußert werden. Ein ähnliches Gesetz erließ auch Belgien im Jahr 2002.

Arten der Sterbebegleitung

Mediziner und Gerichte unterscheiden verschiedene Arten der Sterbehilfe.

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  • Die aktive Sterbehilfe umfasst alle Arten der kontrollierten Selbsttötung, die ein Mediziner oder eine speziell geschulte Person begleitet. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
  • Unter der passiven Sterbehilfe versteht der Mediziner die Einstellung von Maßnahmen, die das Leben verlängern könnten. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf den Einsatz von Maschinen, die einen Menschen künstlich am Leben erhalten. In engen Grenzen ist die passive Sterbehilfe in Deutschland gestattet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Auch die Gabe von Medikamenten, die das Leid und die Schmerzen verringern, aber mitunter das Leben verkürzen, gehört in den Bereich der Sterbehilfe. Der Mediziner nennt sie indirekte Sterbehilfe. Ein Beispiel ist die Gabe von Morphinen bei Krebspatienten, deren Erkrankung das Endstadium erreicht hat. Durch diese Medikamente ist der Patient schmerzfrei. Das Leben kann sich um einige Tage oder Wochen verkürzen.
  • Beihilfe zur Selbsttötung ist für sich kein Straftatbestand. Eine Person unterstützt den Patienten, indem sie ihm beispielsweise eine Spritze reicht, die das Leben beendet. Der Patient führt die Tötung selbst bei. Als Mediziner können Sie sich jedoch unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB schuldig machen, da Sie den hippokratischen Eid abgeleistet haben.

Passive Sterbehilfe bei schwerstkranken Menschen

  • Kranke oder alte Menschen, die für passive Sterbehilfe infrage kommen, können die Entscheidung in der Regel nicht mehr selbst treffen. Diese Art der Sterbebegleitung ist in Deutschland erlaubt, wenn absehbar ist, dass der Patient sterben wird.
  • Die Gewährung von passiver und indirekter Sterbehilfe ist mit den Angehörigen abgestimmt. Sie können Vorsorge treffen und durch eine Willensäußerung bekunden, dass Sie passive Sterbebegleitung wünschen.
  • In einer sogenannten Patientenverfügung legen Sie beispielsweise fest, dass Sie nicht an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden möchten. Diesem Wunsch müssen die Mediziner nachkommen. Eine solche Patientenverfügung erleichtert Ihren Angehörigen die Entscheidung, wie sie in einer so schwierigen Situation verfahren sollten.

Aktive Sterbehilfe steht unter Strafe

  • Bei der aktiven Sterbehilfe bekommen Sie von einem Mediziner oder einem Angehörigen ein Medikament, das Ihr Leben beenden wird. Nach der Einnahme schlafen Sie ein.
  • Es handelt sich um eine humane Art zu sterben, die sich alte oder schwerstkranke Menschen oft wünschen. Sie sehen einem langen Leidensweg entgegen oder haben diesen bereits hinter sich. 
  • Leisten Sie in Deutschland aktive Sterbehilfe, werten die Gerichte dies als Tötung auf Verlangen. Sie müssen laut §216 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen.
  • Können Sie nicht beweisen, dass der Mensch sterben wollte, wertet das Gericht die Tat als Totschlag und Ihnen drohen nach §212 StGB bis zu zehn Jahre Haft.

Sterbebegleitung in anderen Ländern ist straffrei

  • Viele Deutsche, die ihr Leben beenden möchten, gehen in die Schweiz, um sich dort beim Sterben begleiten zu lassen.
  • Verschiedene Organisation begleiten das humane Sterben in einem Hospiz oder in speziellen Einrichtungen.
  • Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige in der Lage ist, in die Schweiz zu reisen.
  • Außerdem muss er das Medikament, das sich in der Regel in einem Getränk befindet, selbst zu sich nehmen können. Bei der Verabreichung des Getränks dürfen die Sterbebegleiter nicht helfen.

Bekunden Sie in Zeiten, in denen Sie gesund sind, Ihren Willen bezüglich der Behandlung bei schweren Erkrankungen. Sie helfen Ihren Angehörigen damit, eine Entscheidung zu treffen, die in Ihrem Sinne gewesen wäre. Gleichermaßen sollten Sie die Wünsche Ihrer Angehörigen respektieren, auch wenn es Ihnen nicht leicht fällt.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderGundula hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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