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Altersteilzeit und Minijob - das sollten Sie beachten

Während der Altersteilzeit im Minijob arbeiten!
Während der Altersteilzeit im Minijob arbeiten!
Je nach Fallgruppen dürfen Altersteilzeitarbeiter in Ihrer Altersteilzeit beim Minijob bis zu 400 Euro im Monat – manchmal auch mehr – verdienen. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Altersteilzeit für Altfälle

  • Wer in der Alterszeit einen Minijob hat, muss einiges beachten. Dabei muss unterschieden werden, ob es sich hier um Altfälle oder um Neufälle handelt. Diejenigen, die spätestens im Dezember 2009 in Altersteilzeit gegangen sind, gelten als Altfälle.
  • Diese „Altfälle“ dürfen nur einen 400 Euro-Job ausüben. Verdienen sie mehr, entfällt die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Anders gesagt: Die Agentur für Arbeit zahlt nur für Altersteilzeitler, die einen Minijob ausüben. Alles, was darüber geht, ist nicht zulässig.
  • Sollten Sie zu diesen „Altfällen“ gehören, sollten Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob der Arbeitgeber überhaupt Förderung für den Altersteilzeitler erhält. Denn Arbeitgeber erhalten nur eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, wenn für den Altersteilzeitler ein Auszubildender oder Arbeitsloser eingestellt wird.

Neufälle in der Altersteilzeit

  • Bei den Neufällen in der Altersteilzeit – also die, die ab dem 1. Januar 2010 in Altersteilzeit gingen – spielt die Förderung durch die Agentur für Arbeit keine große Rolle mehr. Es gibt sie nicht mehr.
  • Wenn Sie erst ab Januar 2010 in Altersteilzeit gegangen sind, können Sie also auch mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. Dann werden allerdings auch Sozialversicherungsbeiträge bei diesem Arbeitgeber fällig.
  • Allerdings sollten Sie sich vorher bei Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebsrat in Verbindung setzen, um zu klären, ob Sie in ihrer Altersteilzeit einen Minijob ausüben dürfen.

Fortgesetzter Minijob

  • Bei einem fortgesetzten Minijob – also ein Nebenjob, der bereits fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt wurde – fällt das nicht in die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Der Minijob übt also keinen Einfluss auf die Förderung aus.
  • Der Verdienst darf allerdings in der Altersteilzeit nicht höher sein, als in der Zeit vor der normalen Beschäftigung. In allen anderen Fällen kann es passieren, dass die Förderung durch die Agentur für Arbeit entfällt.
  • Achten Sie also darauf, was Sie in Ihrer Altersteilzeit im Minijob verdienen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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