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Alterskurzsichtigkeit lasern lassen - Pro und Contra

Mein letzter Wille: eine Brille.
Mein letzter Wille: eine Brille.
Es ist einfach so und viele Menschen müssen damit leben: die Alterskurzsichtigkeit. Bei dem einen kommt sie erst sehr spät, bei dem anderen schon früh und bei dem nächsten gar nicht. Es gibt aber eine Möglichkeit, noch etwas länger mit einer guten Sehkraft zu leben: das Lasern.

Was Sie benötigen:

  • Augenarzt

Vor- und Nachteile des Laserns bei der Alterskurzsichtigkeit

Eine Kurzsichtigkeit ist eine optische Fehlsichtigkeit des Auges. Je älter Sie werden, desto mehr kann eine Fehlsichtigkeit entstehen. Die Kurzsichtigkeit kann aber auch von diversen Erkrankungen abhängig sein wie zum Beispiel Diabetes.

  • Es gibt wenige Behandlungsmöglichkeiten, wie das Tragen von Kontaktlinsen oder Brillen. Auch eine operative Korrektur durch das Lasern ist bei der Alterskurzsichtigkeit möglich.
  • Mit dem Lasern soll möglichst eine dauerhafte Korrektur der Alterskurzsichtigkeit erzielt werden. Der Sinn ist, dass Sie weder eine Brille noch Kontaktlinsen mehr tragen müssen.
  • Bei dem Lasern der Augen wird die Hornhaut des Auges abgetragen in einer dünnen Schicht. Die Chirurgen lassen aber genügend Hornhaut übrig, damit kein Loch entsteht. Der Sinn bei dieser Operation ist, das sofortige schmerzfreie Sehen. 
  • Das Augenlaserverfahren ist möglich bei einer Kurzsichtigkeit bis circa zehn Dioptrien. Leider hat der Augenlaser keinen Sinn bei der Alterskurzsichtigkeit, da Komplikationen von trockenen Augen, Nachtsichtproblemen und einer weiterhin bestehenden Fehlsichtigkeit bestehen. Sprechen Sie hier Ihren Augenarzt an und fragen Sie ihn, welche Möglichkeiten bei der Alterskurzsichtigkeit gegeben sind.
  • Experten sprechen davon, dass die Betroffenen mit Alterskurzsichtigkeit leider weiterhin eine Brille tragen müssen. Sie sollten sich aber untersuchen lassen, ob bei Ihnen tatsächlich eine Alterskurzsichtigkeit besteht und das Lasern eventuell doch sinnvoll ist.
  • Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten. Wenn sie es tut, ist es eine Ausnahme und eher auf Kulanz beruhend.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie müssen mit einer Kostenbelastung je Auge von circa achthundert Euro rechnen.
helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im Gesundheitswesen gearbeitet. Heute ist sie als freie Autorin und ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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