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Abwahl Betriebsratsvorsitzender - das ist zu beachten

Inhaltsverzeichnis

Gesetzesverstöße begründen Abwahl.
Gesetzesverstöße begründen Abwahl.
Gewählt ist gewählt. Da aber nichts ewig ist, kann auch ein Betriebsratsvorsitzender seines Amtes enthoben werden. Wie die Abwahl vonstatten geht, hat der Gesetzgeber mehr oder weniger klar geregelt.

Betriebe, die regelmäßig mindestens fünf Arbeitnehmer ständig beschäftigen, stellen Betriebsräte. Wählbar sind alle Arbeitnehmer, die wahlberechtigt sind und sechs Monate dem Betrieb angehören. Wenn Sie den Zeitpunkt der nächsten Betriebsratswahlen nicht abwarten wollen, besteht die Möglichkeit der Abwahl eines Betriebsrates, und auch eines Betriebsratsvorsitzenden.

Betriebsratsvorsitzender ist vier Jahre im Amt

  • Sie wissen, dass Betriebsratswahlen regelmäßig alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai stattfinden.
  • Sie können auch außerhalb dieser Zeit einen Betriebsrat unter anderem wählen (§ 14 BetrVG), wenn ein Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschließt und sich eine Abwahl somit erübrigt.
  • Ein Betriebsrat ist regelmäßig vier Jahre lang im Amt.
  • Wenn die Mehrheit des Betriebsrats den Vorsitzenden seines Amtes entheben will, genügt die Abwahl für sich nicht, wenn er die Abwahl nicht anerkennt und auch selbst nicht zurücktritt.

Abwahl bei Verletzung gesetzlicher Pflichten

  • Eine Abwahl eines Betriebsrats, auch die des Betriebsratsvorsitzenden, ist nach § 23 BetrVG ist nur durchsetzbar, wenn der Betriebsrat gesetzliche Pflichten verletzt hat.
  • Voraussetzung für die Abwahl eines Betriebsratsvorsitzenden ist, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer Ihres Betriebs die Abwahl wünschen.
  • Die Abwahl ist verfahrensrechtlich so umzusetzen, dass Sie mit der Unterschrift Ihrer Kollegen beim örtlichen zuständigen Arbeitsgericht die Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden beantragen.
  • Außerdem können Ihr Arbeitgeber oder eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft einen solchen Antrag beim Arbeitsgericht stellen.

Dem Arbeitsgericht die Gründe bezeichnen

  • Sie müssen die Abwahl und den darauf aufbauenden Antrag an das Arbeitsgericht begründen. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Betriebsratsvorsitzender für die Dauer seiner Amtszeit ordnungsgemäß gewählt ist und er rechtlich berechtigt ist und sich selbst auch verpflichtet fühlen darf, sein Amt für diese Zeit auszuüben.
  • Das Gesetz selbst verlangt für die Abwahl die Verletzung gesetzlicher Pflichten. Welche Pflichten dies sind, wird nicht bezeichnet. Sie ergeben sich aus den im Gesetz dem Betriebsratsvorsitzenden zugewiesenen Aufgaben. So ist der Betriebsratsvorsitzende gemäß § 29 BetrVG verpflichtet, regelmäßig Sitzungen einzuberufen und die Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zur Sitzung zu laden.
  • Der Betriebsratsvorsitzende ist auch verpflichtet, auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Betriebsrats oder des Arbeitgebers eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den zu beratenden Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.
  • Verweigert sich der Betriebsratsvorsitzenden, den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten, verletzt er gesetzliche Pflichten und riskiert seine Abwahl.

Mängel in der Amtsführung

  • Beachten Sie, dass die Schlechterfüllung des Amtes in der Person des Betriebsratsvorsitzenden für sich allein noch kein Grund ist, die Verletzung gesetzlicher Pflichten zu begründen. Wie dessen Arbeit bewertet wird, ist oft sehr subjektiv geprägt. Wollte man allein daraus die Verletzung gesetzlicher Pflichten begründen, wäre die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden ebenso willkürlich wie seine Abwahl.
  • Löst das Arbeitsgericht den Betriebsrat auf Ihren Antrag dann auf, setzt es unverzüglich einen Wahlvorstand ein, der die Neuwahl des Betriebsrats organisiert.
  • Soll Ihr Betriebsratsvorsitzender tatsächlich abgewählt werden, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Sie riskieren, dass das Arbeitsgericht Ihren Antrag als unzulässig oder unbegründet zurückweist. Vor allem riskieren Sie den sozialen Zusammenhalt und den persönlichen Frieden in Ihrem Betrieb.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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