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Austritt aus dem Betriebsrat - das sollten Sie dabei beachten

Ein Austritt aus dem Betriebsrat ist durch Rücktritt möglich.
Ein Austritt aus dem Betriebsrat ist durch Rücktritt möglich.
Wer in den Betriebsrat gewählt wurde, wird sich vielleicht fragen, wie es um den Austritt bestellt ist, bzw. wann die Mitgliedschaft endgültig erlischt. Dafür kann es mehrere Gründe geben.

Wie der Austritt aus dem Betriebsrat erfolgen kann

  • Die Mitglieder von dem Betriebsrat werden in periodisch wiederkehrenden Wahlen gewählt. Wer dann eine Mehrheit bekommen hat, ist Mitglied.
  • Die Gründe für die Beendigung des Amts sind in § 24 Betriebsverfassungsgesetz normiert.
  • Eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt selbstverständlich von allein, wenn ein Mitglied kündigt oder gekündigt wird.
  • Der Austritt ist jedoch auch möglich, wenn ein Mitglied seinen Rücktritt erklärt und das Amt niederlegt. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihnen neben Ihrer Arbeitstätigkeit die Tätigkeit für den Betriebsrat zeitlich zu aufwändig ist. Sie müssen die Gründe für Ihren Rücktritt nicht erläutern, können dies jedoch tun. Das ist ganz Ihnen überlassen.
  • Eine Mitgliedschaft kommt erst gar nicht zustande, wenn ein Mitglied nicht wählbar ist oder die Kriterien für die Wählbarkeit später wegfallen.
  • Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann auch erfolgen, wenn das Arbeitsgericht einen rechtskräftigen Beschluss fasst oder die Nichtwählbarkeit in einem Beschluss feststellt.  
  • Die Mitgliedschaft erlischt grundsätzlich immer dann, wenn die Amtszeit beendet ist.

Folgen für den Betriebsrat, nachdem ein Mitglied ausgetreten ist

  • Kommt es zu dem Austritt eines Mitglieds, so muss der Betriebsrat reagieren.
  • Grundsätzlich rückt dann ein Ersatzmitglied in die frei gewordene Position nach.
  • Oft kommt es vor, dass ein Mitglied zeitweilig verhindert ist. Auch in dieser Konstellation tritt ein Stellvertreter ein. So bleibt die Arbeitnehmervertretung immer mehrheitsfähig und kann sich den betrieblichen Angelegenheiten widmen.
  • Dies ist in § 25 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz normiert.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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