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Anteilige Abschreibung ausrechnen - so geht's

Die anteilige Abschreibung berechnen.
Die anteilige Abschreibung berechnen.
Die BWL ist ein rießen Gebiet von Theorie und Praxis. Ein Teil aus der BWL ist die Berechnung der Abschreibungen. Grundsätzlich ein einfaches Thema, jedoch mit einigen Besonderheiten, so wie die anteiligen Abschreibungen.

Was sind anteilige Abschreibungen?

  • Anteilige Abschreibungen sind ganz normale Abschreibungen, welche im Jahr ihrer Anschaffung nur auf die Monate bezogen werden, in denen der Gegenstand durch das Unternehmen tatsächlich genutzt wurde. Startpunkt ist somit der Zeitpunkt der Anschaffung.
  • Die Berechnung der anteiligen Abschreibungen bezieht sich meist auf getätigte Investitionen für Gegenstände des Anlagevermögens. Unter dem Punkt des Anlagevermögens werden die Gegenstände in der Unternehmensbilanz dann auch ausgeschrieben.

Die Berechnung der anteiligen Abchreibungen

  • Bei den anteiligen Abschreibungen ist es als Grundlage für die Berechnung wichtig, dass Sie wissen in welchem Monat der Gegenstand, der abgeschrieben werden soll, angeschafft wurde. Hierbei ist es nicht wichtig, ob dies am ersten oder letzten Tag des Monats passiert ist.
  • Wichtig bei der anteiligen Abschreibung ist es, dass der abschreibungspflichtige Gegenstand monatsgenau abgeschrieben wird. Das bedeutet alle Monate vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zum Ende des Jahres werden bei der Berechnung der anteiligen Abschreibungen berücksichtig.
  • Wenn der abschreibungspflichtige Gegenstand nun z. B. im März angeschafft wurde, haben Sie das Recht, den Gegenstand anteilig noch für zehn Monate des Jahres abzuschreiben (März bis Dezember).
  • Wenn Sie nun am 1. März 2010 einen Computer für 3.000 Euro netto kaufen, Abschreibung auf 5 Jahre. So errechnet sich die anteilige Abschreibung für das Jahr 2010 wie folgt: 3.000 Euro netto geteilt durch die Nutzungsdauer von fünf Jahren ergibt die jährliche Abschreibung von 600 Euro. Um monatsgenau abzuschreiben, müssen Sie nun die jährliche Abschreibung von 600 Euro durch 12 Monate des Jahres teilen. Somit ergibt sich eine monatliche Abschreibung von 50 Euro. Multiplizieren Sie nun die 50 Euro mit den 10 Monaten (März bis Dezember) Nutzung im Jahr 2010, erhalten Sie eine anteilige Abschreibung von 500 Euro für das Jahr 2010.
  • Eine Ausnahme ist es, wenn es sich um sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GwG, handelt. Diese dürfen Sie im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % abschreiben.
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