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Ab wann zahlt man Lohnsteuer?

Inhaltsverzeichnis

Die Steuererklärung verschafft Gewissheit über die zu zahlende Lohnsteuer.
Die Steuererklärung verschafft Gewissheit über die zu zahlende Lohnsteuer.
Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer ist grundsätzlich in den Steuertabellen festgelegt. Ab wann man allerdings tatsächlich Steuern zahlt, kann durch die persönlichen Umstände um einiges von den Angaben in den Tabellen abweichen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert immer die gewählte Steuerklasse.

Was Sie benötigen

  • Lohnsteuertabelle
  • Jahreseinkommen

Wie viel Lohnsteuer zahlt man?

Grundsätzlich behält der Arbeitgeber jeden Monat den Lohnsteueranteil vom Gehalt ein und überweist diesen ans Finanzamt. Doch woher weiß der Arbeitgeber, wie viel beziehungsweise ab wann Steuern zu zahlen sind?

  • Die Höhe des Steueranteils entnimmt der Arbeitgeber den Lohnsteuertabellen - d. h. eigentlich errechnet das Lohnberechnungsprogramm sowohl ab wann man zahlt als auch den Steueranteil anhand der übermittelten elektronischen Lohnzahlungsmerkmale. Der Arbeitgeber zahlt dann den errechneten Betrag.
  • Wichtigstes Merkmal oder wichtigste Grundlage zur Bestimmung des Steuerbetrages, der ans Finanzamt gezahlt wird, ist die gewählte und übermittelte Steuerklasse. Je nach Steuerklasse fällt die Steuer unterschiedlich hoch aus, die zu zahlen ist.
  • Ein weiteres Element, welches sich auf die Höhe der Lohnsteuer und auf das "Ab wann" auswirkt, ist der persönliche Steuerfreibetrag. Dieser kann sich in Abhängigkeit der persönlichen Gegebenheiten auch aus mehreren verschiedenen Freibeträgen zusammensetzen. Um Nachteile zu vermeiden, sollte im Zweifelsfall Rat von einem Fachmann eingeholt werden. Die meisten Freibeträge sind beim Finanzamt zu beantragen und werden dann von dort elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Auch der Familienstand und das Bundesland, in welchem Sie wohnen, wirkt sich auf die Höhe der Lohnsteuer aus.

Ab wann in den einzelnen Steuerklassen Lohnsteuer gezahlt wird

Jeder Erwachsene zahlt 2013 frühestens ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 8131 Euro Lohnsteuer. Für Verheiratete ist dieser Betrag doppelt so hoch. Angenommen Sie sind 25 Jahre alt, haben keine Kinder, zahlen kleine Kirchensteuer und leben in Baden-Württemberg:

  • In den Steuerklassen I und IV ist der Betrag, ab dem Sie Steuern zahlen müssen, gleich hoch. Er liegt bei etwa 921 Euro monatlich. Es fallen in beiden Steuerklassen für diesen Betrag 16 Cent Lohnsteuer an.
  • In der Steuerklasse II ist der monatliche Betrag von 1052 Euro mit 8 Cent zu versteuern.
  • Während Ihr monatlicher Verdienst in der Klasse III erst bei 1737 Euro mit 16 Cent besteuert wird, zahlt Ihr Ehegatte in der Steuerklasse IV bereits bei 105 Euro 8 Cent Lohnsteuer. Mit dieser Kombination sind Sie bei unterschiedlich hohen Verdiensten recht gut bedient. Allerdings besteht hier die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, da es bei gleichhohen Einkommen zu Steuernachzahlungen kommen kann. Hierzu lassen Sie sich am besten fachmännisch beraten.
  • Da die Steuerklasse VI für die zweite Steuerkarte vergeben wird, zahlen Sie hier bereits bei 1 Euro 8 Cent Steuern.

Wie Sie sehen, kann bei Verheirateten die Entscheidung zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Betrags, ab dem Lohnsteuer gezahlt wird, nach sich ziehen. Wenn die Einkommen nicht sehr ähnlich sind, ist es ratsam, sich vor der Entscheidung beraten zu lassen. Dies kann darüber entscheiden, ob Sie am Jahresende nachzahlen müssen oder eine Erstattung bekommen.

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