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Ab wann bekommt man kein Kindergeld mehr? - Informatives

Der Kindergeldanspruch ist zeitlich begrenzt.
Der Kindergeldanspruch ist zeitlich begrenzt.
Kindergeld gibt es leider nicht so lange, wie sich jemand als "Kind" fühlt. Der Anspruch ist vielmehr zeitlich begrenzt. Ab wann die Eltern oder ein Elternteil kein Kindergeld mehr bekommt, ist im Bundeskindergeldgesetz geregelt.

Schulranzen, Schulausflüge und ständig neue Klamotten - der Unterhalt für Kinder kann ein ordentliches Loch ins Portemonnaie fressen. Das Kindergeld schafft hier einen gewissen Ausgleich, wobei sich seine Höhe nach der Anzahl der ebenfalls berechtigten Geschwister richtet.

Ab wann kein Kindergeld mehr gezahlt wird

  • Wer als "Kind" im Sinne des Gesetzes gilt, regelt § 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG). Wichtig sind hier vor allem die Altersgrenzen. Ab dem 18. Lebensjahr und damit der Volljährigkeit wird die finanzielle Unterstützung nur noch gewährt, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen.  
  • Vor Vollendung des 21. Lebensjahres muss sich das Kind beispielsweise noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder arbeitslos sein, s. § 2 Abs. 2 BKKG. Wer älter als 21 Jahre ist, jedoch das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für den wird Kindergeld grundsätzlich nur noch während einer Berufsausbildung gezahlt oder dann, wenn mangels Ausbildungsplatzes eine solche nicht angetreten werden kann.
  • Die Frage, ab wann die Eltern oder ein Elternteil für das Kind keine finanzielle Unterstützung mehr bekommt, richtet sich demgemäß nach dem Alter und den konkreten Lebensumständen des Kindes. Wer neben dem Studium noch jobbt, muss nicht mehr befürchten, dass die finanzielle Zugabe vom Staat bei Überschreiten einer bestimmten Einkommensgrenze völlig wegfällt. Entscheidend ist hier vielmehr, dass das Studium im Mittelpunkt steht.

Wer länger Unterstützung bekommt

  • Wer noch Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, für den verlängert sich die Bezugsdauer der staatlichen Unterstützung. Und zwar um den Zeitraum, der der Dauer der Ableistung dieses Dienstes entspricht.
  • Auch ein Kind, das keine Eltern mehr hat, bekommt die staatliche Zahlung, s. § 1 Abs. 2 BKKG. Voraussetzung ist, dass dieses Kind nicht bei einer anderen Person als Kind berücksichtigt wird.

Ab wann jemand für sein Kind keine finanzielle Unterstützung mehr bekommt, richtet sich nach der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Die einmal sehr wichtige absolute Einkommensgrenze des Kindes gilt heute nicht mehr.

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