Jeder Euro, den Sie verdienen, ist auch für den Fiskus von Interesse. Wenn Sie im Monat 200 Euro verdienen, kommt es darauf an, wie Ihre persönlichen Umstände sind.
200 Euro im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
- Sie dürfen als geringfügig Beschäftigter ohne Weiteres bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Üben Sie diese Beschäftigung neben Ihrem versicherungspflichtigen Hauptberuf aus, bleibt die geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei und fällt regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Minijobzentrale.
- Werden Sie als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt beschäftigt, kann Ihr Arbeitgeber das vereinfachte Meldeverfahren nutzen. Dazu braucht er nur einen Haushaltsscheck einzureichen und die Minijobzentrale übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Dazu gehört vor allem die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern und der gesetzlichen Unfallkasse. Die Zentrale berechnet außerdem alle Pauschalabgaben und zieht den Gesamtbetrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Geld verdienen bedeutet auch Steuerpflicht
- Verdienen Sie die 200 Euro im Monat außerhalb einer geringfügigen Beschäftigung, weil Sie beispielsweise freiberuflich Nachhilfeunterricht erteilen oder irgendwelche Provisionen erhalten, müssen Sie diese Einnahmen im Rahmen einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt deklarieren, sofern Sie zusätzlich eine Hauptbeschäftigung ausüben. Sie rutschen dadurch aller Voraussicht nach in eine höhere Steuerprogression und müssen auch diese Einnahmen versteuern.
- Beziehen Sie diese 200 Euro im Monat außerhalb einer Hauptbeschäftigung, ohne als geringfügig Beschäftigter zu arbeiten, brauchen Sie eine Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn Sie mit Ihren sonstigen Einnahmen über Ihren persönlichen Steuerfreibetrag als ledige Person von derzeit 8130 Euro für 2013 kommen.
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Regelmäßiges Arbeiten im Monat nicht ohne Anstellung
- Sofern Sie als Arbeitnehmer einzuordnen sind, sollten Sie darauf achten, den Verdienst nicht ohne Weiteres anzunehmen, sondern darauf achten, dass Sie ordnungsgemäß als geringfügig beschäftigte Person bei Ihrem Arbeitgeber angestellt werden. Sie riskieren ansonsten bürokratische Nachteile.
- Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Situation an. Schwarzarbeit ist strafbar. Bei einem Arbeitsentgelt von ca. 200 Euro kommen gerade einmal ca. 30 Euro Mehrkosten auf ihn zu, die er unter Umständen einkommensteuerrechtlich zu seinen Gunsten geltend machen kann. Auf diese Weise profitieren beide Parteien.
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