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400-Euro-Job - diese Stunden sind pro Woche erlaubt

400-Euro-Jobs: Die Wochenarbeitszeit ist nicht begrenzt.
400-Euro-Jobs: Die Wochenarbeitszeit ist nicht begrenzt. © Rolf / Pixelio
Für 400-Euro-Jobs gelten ein paar spezielle Vorschriften. Mancher fragt sich deshalb, wie viele Stunden pro Woche er arbeiten darf. Hier gilt seit 2003 eine neue Regelung.

Der 400-Euro-Job

Der 400-Euro-Job hat mehrere Namen, außerdem gelten für ihn ein paar spezielle Regelungen.

  • Der 400-Euro-Job ist auch unter den Bezeichnungen Minijob oder geringfügige Beschäftigung bekannt. Seit der Einführung geringfügiger Beschäftigungen im Jahr 1977 hat es zahlreiche Änderungen gegeben, zu diesen Änderungen gehört auch, dass die Verdienstgrenzen in den vergangenen Jahren regelmäßig angehoben wurden, derzeit liegt die Grenze bei 400 Euro, ab dem Jahr 2013 soll sie auf 450 Euro angehoben werden.
  • Im arbeitsrechtlichen Bereich gelten für Minijobber die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer, das heißt, sie haben ein Recht auf Urlaub, Lohnfortzahlung, Mutterschutz und andere Arbeitnehmerrechte, aber auch die Pflichten sind die gleichen. Ausnahmen gelten lediglich für geringfügig Beschäftigte in Haushalten. Hier gelten die besonderen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit nicht. 

Wie viele Stunden pro Woche darf ein Minijobber arbeiten?

Mancher 400-Euro-Jobber fragt sich jedoch, welche Regelungen in der Sozialversicherung gelten und ob eine Begrenzung der Arbeitsstunden pro Woche existiert.

  • In Fragen der Sozialversicherung unterscheiden sich die Minijobber von den übrigen Arbeitnehmern. Minijobs unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, das heißt, es fallen für die geringfügig Beschäftigten keine Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Ein Minijobber kann jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, in diesem Fall zahlt der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil, den Rest muss der Arbeitnehmer entrichten.
  • Der Arbeitgeber muss für Minijobber außerdem einen pauschalen Steuersatz zahlen. Hat ein geringfügig Beschäftigter jedoch mehrere 400-Euro-Jobs, bei denen der Gesamtverdienst die 400-Euro-Grenze übersteigt, muss er selbst die Einnahmen versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge werden dann fällig.    
  • Lange Zeit galt für Tätigkeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zudem die Regelung, dass die Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten darf. Zum 1. April 2003 wurde diese Vorschrift jedoch abgeschafft, es gibt seither keine Begrenzung mehr. Ein Arbeitnehmer darf also etliche Stunden pro Woche mehr arbeiten, sofern er monatlich nicht mehr als 400 Euro verdient, das heißt, der Stundenlohn entsprechend gering ist. 

Wichtig im Hinblick auf Minijobs sind also nur die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und die 400-Euro-Grenze, die Wochenarbeitszeit unterliegt keinen Vorschriften.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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