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Zugang zum Stromzähler - Hinweise

Regelmäßiges Zählerablesen kann Energie sparen helfen.
Regelmäßiges Zählerablesen kann Energie sparen helfen.
Wechsel des Energieversorgers oder regelmäßige Kontrolle des eigenen Stromverbrauchs - ein Mieter kann durchaus ein Interesse an einem freien Zugang zum Stromzähler haben. Ihm diesen zu gewähren, gehört allerdings nicht zu den Hauptleistungspflichten aus dem Mietvertrag.

Wer zu einem neuen Stromanbieter wechseln will - beispielsweise, um in Zukunft nur noch Öko-Strom zu beziehen -, der muss dem neuen Anbieter in der Regel den aktuellen Zählerstand seines Stromzählers mitteilen. Wenn dann jedoch kein freier Zugang zum Zähler gewährleistet ist, weil etwa die Kellertür ständig verschlossen und der Hausmeister nur schwer erreichbar ist, kann dies problematisch werden.

Den Zugang zum Stromzähler gewähren

  • Stromzähler befinden sich nicht immer in der Wohnung selbst, sondern oft im Keller oder einem anderen separaten Raum, in dem auch andere technische Einrichtungen vorhanden sind.
  • Der Vermieter kann dann durchaus ein Interesse daran haben, einen solchen Raum verschlossen zu halten, um gerade in größeren Wohnanlagen Beschädigungen oder Manipulationen zu vermeiden.
  • Ein freier Zugang zum Stromzähler gehört nicht zu den Hauptleistungspflichten aus einem Mietvertrag und ist im BGB auch nicht explizit geregelt.  
  • Allerdings kann sich der Zugang als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ergeben bzw. kann der Vermieter aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB verpflichtet sein, einen solchen zu gewähren.
  • Problematisch kann es insbesondere sein, wenn der Mieter nicht nur keinen Zugang zum Stromzähler, sondern ebenfalls nicht zum Sicherungskasten hat.
  • Fliegt einmal die Sicherung heraus, kann es sehr umständlich sein, dann erst den Vermieter oder den Hausmeister verständigen zu müssen, um die Sicherung wieder reinzudrehen.

Sich als Mieter mit dem Vermieter einigen

  • Während ein jederzeitiger freier Zugang zum Sicherungskasten durchaus erforderlich sei kann, ist dies bei einem Stromzähler anders.
  • Zwar kann der Vermieter aus Treu und Glauben verpflichtet sein, seinem Mieter einen Zugang zum Zähler zu verschaffen - dies muss jedoch nicht notwendigerweise ein zu jeder Zeit freier Zugang sein.
  • Wohnt der Vermieter beispielsweise auch im Haus und ist er jederzeit bereit, seinem Mieter den Schlüssel zum Raum mit den Zählern auszuhändigen, dürfte diese Möglichkeit auch genügen.
  • Ist dem Mieter der Zugang zum Zähler wichtig, sollte er sich möglichst vor Abschluss des Mietvertrages entsprechend mit dem Vermieter einigen. Die Modalitäten des Zugangs könnten dann im Mietvertrag mit vereinbart werden. 

Ein freier Zugang zum Stromzähler ist keine Hauptleistungspflicht aus dem Mietvertrag. Eine grundsätzliche Möglichkeit des Zugangs kann sich jedoch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben.

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