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Bei Rohrbruch Mietminderung? - Hinweise

Ein Rohrbruch sollte schnell repariert werden.
Ein Rohrbruch sollte schnell repariert werden.
Mieter und Vermieter können eifrig miteinander streiten. Ein beliebtes Thema ist dabei, wann und in welcher Höhe eine Mietminderung infrage kommt. Bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden kann das Wohnen beispielsweise auf sehr unterschiedliche Weise beeinträchtigt sein.

Ein Rohrbruch kann einen erheblichen Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden nach sich ziehen. Ist die Mietsache dadurch in ihrem durch den Mietvertrag bestimmten Gebrauch beeinträchtigt, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern.

Bei Rohrbruch und Wasserschaden die Miete mindern

Gem. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB braucht der Mieter nur eine entsprechend herabgesetzte Miete zu zahlen, wenn die Mietsache durch einen Mangel in ihrer Benutzungstauglichkeit beeinträchtigt ist. Sie brauchen dementsprechend nicht die Zustimmung des Vermieters, wenn Sie die Miete mindern wollen. Per Gesetz wird der Anspruch des Vermieters auf die Miete vielmehr automatisch reduziert.

  • Die Schwierigkeit liegt in den meisten Fällen darin, die Höhe der Mietminderung zu bestimmen. Wenn Sie sich hier mit dem Vermieter einigen können, dann kann dies eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden helfen.
  • Wie hoch bei einem Rohrbruch und Wasserschaden die Minderung des Mietzinses ausfällt, hängt hauptsächlich davon ab, welche Beeinträchtigungen sich dadurch für die Benutzung von Wohnung oder Haus ergeben. Es macht natürlich einen Unterschied, ob im Badezimmer nur ein paar Kacheln ausgewechselt werden, oder ob in der gesamten Wohnung über einen längeren Zeitraum hinweg Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen. 

Die Höhe der Mietminderung richtig einschätzen

Als Mieter können Sie mit der Mietzahlung in Verzug geraten, wenn Sie die Miete in einer unzulässigen Höhe mindern. Da sich die Gerichte immer nur mit einem konkreten Einzelfall befassen, können deren Urteile in Bezug auf Mietminderungen zwar Anhaltspunkte geben, jedoch nicht unbedingt eins zu eins auf einen anderen Fall übertragen werden.

  • Das Landgericht Köln etwa hat in einem Fall eine Minderung der Miete in Höhe von 80% für berechtigt gehalten, in dem die betroffene Mieterin eines Einzimmerappartements gezwungen war, sämtliche Möbel von der Wand abzurücken und das Aufstellen von zwei Trocknungsgeräten zu dulden (LG Köln, Urteil vom 29.03.2012, Az. 1 S 176/11).
  • Bei einer anderen Wohnsituation und weniger starken Beeinträchtigungen kann die zulässige Höhe der Minderung jedoch weit geringer ausfallen. Es kann daher nicht schaden, wenn Sie sich im Falle eines Falles beim örtlichen Mieterverein oder gegebenenfalls auch bei einem Rechtsanwalt danach erkundigen, in welcher Höhe eine Mietminderung im konkreten Fall als berechtigt anzusehen ist.

Ein Rohrbruch kann erhebliche Schäden nach sich ziehen. Als Mieter, den daran in der Regel kein Verschulden trifft, sind Sie in einem solchen Fall zur Minderung der Miete berechtigt.   

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