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Zinserträge in der Steuererklärung angeben - Vorgehensweise und Beachtenswertes

Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Falls Sie Kapitalerträge erzielen, müssen diese vom Grundsatz her versteuert werden. Daher ist es unumgänglich, Zinserträge in der Steuererklärung anzugeben, insbesondere dann, wenn die Erträge eine gewisse Summe überschreiten. Die Vorgehensweise ist in dem Zusammenhang recht einfach. Sie müssen allerdings einige Punkte beachten, beispielsweise den zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag.

Wie Sie Zinserträge korrekt angeben können


Die Zinserträge sind in der Steuererklärung im Detail dann anzugeben, wenn Sie den zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag überschritten haben.

  • Grundsätzlich steht jedem Bürger in Deutschland ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zur Verfügung. Unter der Voraussetzung, dass sich Kapitalerträge diesen Betrag überschreiten, müssen diese in der Steuererklärung im Detail aufgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie lediglich angeben, dass Ihre Kapitaleinkünfte nicht höher als der zur Verfügung stehende Sparer-Pauschbetrag gewesen sind.
  • Falls eine Eintragung der Zinseinkünfte und sonstigen Kapitalerträge notwendig ist, können Sie dies in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) tun. Diese Anlage Sie können sich online genauso abrufen wie sämtliche weiteren Formulare, die Sie im Zuge der Einkommensteuererklärung benötigen.
  • In der Anlage KAP werden in Zeile 7 die vereinnahmten Kapitalerträge eingetragen. Das Formular berücksichtigt auch, dass zwischen inländischen und ausländischen Erträgen unterschieden wird. Darüber hinaus haben Sie in Zeile 14 der Anlage KAP die Möglichkeit anzugeben, welcher Anteil der Einkünfte in den Bereich des Sparer-Pauschbetrags gefallen ist.


Was bezüglich der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu beachten ist

  • Grundsätzlich gibt es im Zusammenhang mit Zinserträgen einige wichtige Punkte zu beachten. Wichtig zu beachten ist, dass Sie nicht nur Zinsen, sondern auch alle sonstigen Erträge angeben müssen, die in Verbindung mit dem angelegten Kapital entstanden sind.
  • Neben den Zinsen gehören beispielsweise Dividenden, aber auch Kursgewinne zu den steuerpflichtigen Einnahmen, die in den Bereich der Kapitaleinkünfte fallen. Sie müssen also auch solche Erträge in der Erklärung aufführen, die ausschließlich dadurch entstanden, dass Sie beispielsweise Aktien gewinnbringend verkauft haben.
  • Ebenfalls sehr wichtig ist zu beachten, dass nicht nur inländische, sondern ebenso ausländische Kapitalerträge aufgeführt werden müssen. Tun Sie dies nämlich nicht, begehen Sie Steuerhinterziehung, was unbedingt zu vermeiden ist.
  • Da Deutschland mit vielen anderen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen hat, müssen die beispielsweise im Ausland erzielten Erträge nicht dort und zusätzlich noch hierzulande versteuert werden. Die doppelte Besteuerung wird durch solche Abkommen vermieden, sodass Sie die vereinnahmten Kapitalerträge entweder nur in Deutschland oder nur im Ausland versteuern müssen.
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