Alle Kategorien
Suche

Zeugnis verloren von der Universität - was tun?

Was tun bei Verlust Ihres Zeugnisses?
Was tun bei Verlust Ihres Zeugnisses?
Wenn Sie Ihr Zeugnis, beispielsweise das Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnis, über Ihren Hochschulabschluss an einer deutschen Universität, verlegt oder verloren haben, ist das sicher ärgerlich, jedoch kein Grund zur Panik. Gegen eine Bearbeitungsgebühr können Sie sich das Universitäts-Zeugnis erneut aus- und zustellen lassen.

Was Sie benötigen:

  • Antrag
  • eidesstattliche Erklärung

So handeln Sie, wenn Ihr Zeugnis verschwunden ist

Ist Ihnen Ihr Hochschulzeugnis über Ihren Studienabschluss an einer deutschen (und auch einer, anderen, europäischen) Universität verloren gegangen, können Sie sich das entsprechende Zeugnis - gegen Gebühr - recht problemlos erneut ausstellen lassen. Hierzu sind jedoch einige Formalien einzuhalten:

  1. Sie benötigen dazu einen formellen Antrag, den Sie von der Homepage der zuständigen Universität, zumeist als PDF-Dokument, herunterladen können oder im Sekretariat bzw. im Prüfungsreferat der Hochschule abholen können. Dieser Antrag muss mit Ihren persönlichen Daten ergänzt und von Ihnen unterschrieben werden.
  2. Zusätzlich verlangen die meisten Universitäten noch eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust Ihres Zeugnisses. Auch hierzu finden Sie einen entsprechenden Vordruck, den Sie noch eigenhändig unterschreiben müssen, auf der Homepage Ihrer Universität, im Formularbereich.
  3. Die Gebühren für das Ausstellen Ihres Ersatzzeugnisses sind von Uni zu Uni sehr unterschiedlich. Die TU Berlin nimmt für das Ausstellen eines Ersatzzeugnisses beispielsweise eine Gebühr von 12,27 Euro. Haben Sie Ihr DSH-Zeugnis von der Leibniz Universität Hannover verloren, müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro (ggf. zzgl. Portokosten) für die Zweitausfertigung bezahlen.
  4. Bei anderen, europäischen Universitäten setzen sich die Gebühren, wie beispielsweise an der Karl-Franzens Universität Graz, noch individueller zusammen. Ist Ihr Zeugnis ursprünglich nach dem 01.01.2001 ausgestellt worden, beträgt die Gebühr für Ihr Ersatzzeugnis nur 1,50 Euro – ggf. zzgl. Portokosten. Ist das ursprüngliche Zeugnis davor ausgestellt worden, müssen Sie hier eine zusätzliche "Stempelmarkengebühr" in Höhe von 13,50 Euro für die Zweitausstellung berappen.
  5. Die entsprechenden Gebühren für die Ausstellung Ihres Ersatzzeugnisses sind aber, im Vorfeld, meist auf der Homepage der entsprechenden Universität erkennbar oder können telefonisch abgefragt werden.

Die Gebühren können Sie bar im zuständigen Sachbearbeitungsbereich Ihrer Universität entrichten oder, unter Bezug auf Ihre Refrenz- bzw. Rechnungsnummer, an die Universität überweisen. Bitte beachten Sie, dass einige Universitäten Vorkasse für die Ersatzausstellung von verloren gegangenen Zeugnissen verlangen, bevor sie tätig werden.

Teilen: