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So können Sie einen Doktortitel erwerben

Den Doktortitel zu erwerben ist nicht nur für Mediziner karrierefördernd.
Den Doktortitel zu erwerben ist nicht nur für Mediziner karrierefördernd.
Ihre Karriere läuft eigentlich gut – aber erst mit einem Doktortitel stünden Ihnen auch die Führungspositionen offen, von denen Sie träumen? Den Doktorgrad können Sie auf unterschiedlichen Wegen erwerben.

Achtung illegal - einen gültigen und anerkannten Doktortitel können Sie NICHT...

  • ...käuflich erwerben: Es gibt zwar immer wieder Angebote, akademische Titel zu kaufen und in Ländern, in denen akademische Grade nicht geschützt sind (beispielsweise Teile der Schweiz, einige Staaten Afrikas und des Nahen Ostens) ist der Erwerb eines solchen Titels an sich auch noch nicht illegal. (Sie riskieren allerdings viel Geld für ein wertloses Papier auszugeben.) Sie können diesen jedoch keinesfalls...
  • ...anerkanntermaßen führen: Einen im Ausland gekauften Titel dürfen Sie nicht in Ländern mit geschützten akademischen Graden (und Deutschland gehört dazu) führen, d.h. ihn im Personalausweis eintragen lassen, auf Visitenkarten drucken, etc. De gekaufte nützt Ihnen für Ihr Ansehen also recht wenig.

Promotion - so können Sie einen Doktortitel erwerben (und tragen!)

  • Der Doktortitel ist ein höherer akademischer Grad und mit entsprechend großen Anstrengungen verbunden. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie unter der Betreuung eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin (in der Regel habilitiert) eine eigenständige Forschungsarbeit zu einem neuen Thema verfassen. Dies dauert in der Regel mindestens zwei Jahre.
  • Akademische Voraussetzung für den Erwerb eines Doktortitels ist in der Regel ein universitärer Abschluss auf Staatsexamens-, Diplom-, Magister- oder Masterniveau in einem verwandten Fachgebiet. Eine Ausnahme bildet die Humanmedizin. Informieren Sie sich bei Ihrer Universität über die genauen Vorgaben.
  • Formale Voraussetzung dafür, dass eine Hochschule Sie promovieren kann, ist die Zulassung zur Promotion an dieser Hochschule. Sie reichen hierfür Ihren Antrag bei der Prüfungskommission ein. Die Anforderungen an den Antrag differieren von Universität zu Universität, in der Regel gehört jedoch dazu: die schriftliche Zusage des Betreuers Ihrer Arbeit, eine Kopie Ihrer bisherigen universitären Abschlusszeugnisse und eine Beschreibung Ihres Dissertationsvorhabens, also Ihres Themas und Vorgehens.
  • Das Thema Ihrer Dotkorarbeit: Es sollte noch nicht erschöpfend wissenschaftlich aufgearbeitet sein, im geplanten Zeitraum (zwei bis fünf Jahre sind die Regel) zu bearbeiten sein und in sinnvollem Zusammenhang zu Ihren Studien und Ihren Berufsplänen stehen.
  • Ihr Betreuer sollte sich für Ihr Thema interessieren und im besten Fall im selben oder in angrenzenden Gebieten Forschung betreiben. Er wird höchstwahrscheinlich Ihr Hauptansprechpartner nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch und bei Problemen sein – überlegen Sie, bevor Sie den Erwerb des Doktortitels ins Auge fassen, ob Ihr Wunschbetreuer dies leisten kann.
  • Die Finanzierung: Die lange Arbeitsphase bedeutet natürlich auch eine finanzielle Belastung. Im Prinzip gibt es zwei gängige Finanzierungsmodelle. Entweder erarbeiten Sie Ihren Lebensunterhalt zeitgleich (z.B. in einem Betrieb, gerade im Bereich natur- und ingenieurswissenschaftlicher Forschung besteht auch die Möglichkeit einer Forschungsstelle), oder Sie gehören zu den Glücklichen, die von einer Stiftung (es gibt z.B. parteinahe, kirchliche oder auch unabhängige Stiftungen) in deren Stipendiatenprogramm aufgenommen werden. Daneben fördert die Deutsche Forschungsgesellschaft Graduiertenkollegs an einigen Universitäten, die in unregelmäßigen Abständen Promotionsstellen ausschreiben.
  • Ihr Promotionsprozess lässt sich in vier Phasen gliedern: nach der Erstellung des Exposés (Vorstellung von Thema, Methodik und Fragestellung und Zusammenfassung des Forschungsstandes) beginnt die eigentliche Forschung (beispielsweise Versuche, Datenerhebung, Lektüre und Analyse/Auswertung). Daran schließt sich die Erstellung einer Rohfassung (d.h. einer ersten, strukturierten Textfassung) an, die zum Abschluss in der Revision (endgültige Formulierung des Textes, Prüfung von Literatur und Quellen, Erfüllung der geforderten wissenschaftlichen Standards) fertig gestellt wird.
  • Nach der Abgabe der Promotion wird der Text von mehreren HochschhullehrerInnen gelesen und bewertet. Anschließend erfolgt Ihre öffentliche mündliche Verteidigung („Rigorosum“ oder „Disputation“). Üblicherweise halten Sie einen Vortrag zu Ihrer Arbeit und stellen sich anschließend den Fragen Ihrer PrüferInnen.
  • Haben Sie auch dies bestanden, müssen Sie Ihr Werk noch als Buch publizieren (es gibt hierfür an den meisten Universitäten die Möglichkeit einer Internetpublikation).
  • Jetzt erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und haben sich somit den Doktortitel Ihres Fachs erworben!

Sonderfall „Ehrendoktor“

  • Den Titel des „Ehrendoktors“ (Dr. h.c. = „honoris causa“, also „ehrenhalber“) können Universitäten für besonderen Einsatz um ihre Institution oder den wissenschaftlichen Fortschritt verleihen.
  • In Einzelfällen gehören dazu auch großzügige Spenden für die Universität – vom „Kauf eines Titels“ kann dennoch nicht gesprochen werden. Um den Strafbestand des „Titelhandels“ zu verhindern, müssen zwischen Ihrer Spende und der Verleihung der Ehrendoktorwürde mindestens zwei Jahre liegen.
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