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Zahnersatz steuerlich absetzbar - so funktioniert's

Zahnbehandlungen sind steuerlich absetzbar
Zahnbehandlungen sind steuerlich absetzbar
Ist Zahnersatz steuerlich absetzbar? Bei den hohen Kosten beim Zahnarztbesuch stellt sich die Frage zu Recht. Wie Sie Kosten sparen und steuerlich geltend machen können, ist schnell erklärt.

So sparen Sie beim Zahnersatz

Zahnersatz ist teuer. Lassen Sie sich deshalb beim Zahnarzt eingehend beraten. Manchmal ist eine andere Behandlungsmethode günstiger, eventuell aber auch weniger oder nur kurzfristig geeignet.

  • Checken Sie vorab, welche Kosten für den Zahnersatz Ihre Krankenkasse übernehmen kann. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, können Sie dort die Kosten geltend machen. Die steuerliche Vergünstigung erübrigt sich dann.
  • Ist die Zahnbehandlung erfolgt, bestehen für Sie Garantieleistungen bzw. Nachbesserungsoptionen.
  • Die Abschlussrechnung vom Zahnarzt ist gegebenenfalls in vollem Umfang von der Steuer absetzbar.
  • Auch für die Ausgaben für Zahnspangen gelten diese Richtlinien. Angebote vergleichen, Kosten bei der Krankenkasse geltend machen, den Restbetrag bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

So sind medizinische Kosten steuerlich absetzbar

Jegliche Kosten für medizinische Behandlungen sind steuerlich absetzbar.

  • Bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geben Sie die Kosten für Zahnersatz, Brille oder Medikamente unter dem Posten "außergewöhnliche Belastungen" an.
  • Fügen Sie die Rechnungen und dazugehörige Kontoauszüge mit an.
  • Wenn Sie privat versichert sind, können Sie zusätzlich Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Maximal 2800 € sind für Privatversicherte pro Jahr steuerlich absetzbar.
  • Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind bis zu 1900 € steuerlich absetzbar.
  • Die Kosten für Zahnersatz können gegen Rechnungsvorlage beim Finanzamt in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn Sie über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen.
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