Wo Sie Sozialstunden machen können
- Im Urteil kann das Strafgericht entweder die allgemeine Verpflichtung zu Sozialstunden aussprechen oder auch eine bestimmte Richtung vorgeben, zum Beispiel „In einem Krankenhaus“ oder „In einem Kindergarten“. Einige Richter bestimmen auch sogleich, in welcher Einrichtung die Maßnahme stattfinden soll.
- Sofern Sie keine bestimmte Vorgabe vom Gericht erhalten, kann Ihnen auf die Frage „Wo kann man Sozialstunden machen?“ die Jugendgerichtshilfe (beim Jugendamt) Antworten geben. Setzen Sie sich mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung und lassen Sie sich über die Möglichkeiten an Ihrem Wohnort beraten. Sie können aber auch selbst auf die Suche gehen und sodann Ihrem Ansprechpartner beim Jugendamt Ihre Ideen vortragen.
Einrichtungen, in denen sich der Dienst ableisten lässt
- Wo man Sozialstunden machen kann, ist nicht schwierig, herauszufinden. Grundsätzlich sind alle gemeinnützigen Einrichtungen in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft, also Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime oder Behindertenstätten, geeignet, um Sozialstunden auf richterliche Weisung abzuleisten.
- Überlegen Sie sich also je nach Ihren Fähigkeiten und Ihren persönlichen Vorlieben, ob für Sie die Arbeit mit kranken, alten oder behinderten Menschen oder mit Kindern am ehesten in Betracht kommt.
- Für alle, die gar keine Neigung zu Pflegetätigkeiten verspüren, besteht vielerorts auch die Möglichkeit, sich in Natur- und Umweltschutzprojekten zu engagieren oder in karitativen Handwerksbetrieben zu arbeiten. In einigen Städten und Gemeinden sind vor allem städtisch geförderte Möbelbauprojekte beliebt.
- Schließlich können Sie sich auch direkt an karitative Verbände, wie zum Beispiel Caritas, Malteser oder das Deutsche Rote Kreuz, an Ihrem Wohnort wenden und sich Informationen über bestehende Projekte und mögliche Einsatzgebiete geben lassen.
- Wenn Sie etwas Passendes gefunden haben, sollten Sie ein kurzes, formelles Bewerbungsschreiben verfassen und sich bei der Einrichtung persönlich vorstellen.
- Sofern Sie noch nicht mit der Jugendgerichtshilfe in Kontakt waren, halten Sie spätestens vor Beginn der Tätigkeit Rücksprache und vergewissern Sie sich, dass Ihre Stunden auch anerkannt werden.
Sie müssen Sozialstunden ableisten? Es gibt unzählige Möglichkeiten dies zu tun. Vorab müssen Sie …
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