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Winterdienst für Mieter - so überprüfen Sie Ihre Räumpflicht

Schneeräumen hält fit.
Schneeräumen hält fit. © Rike / Pixelio
Vermieter übertragen normalerweise den Winterdienst auf ihre Mieter. Um hier klare Grenzen zu ziehen, geben die Gerichte einige Regeln vor, die Sie als Hauseigentümer oder als Mieter kennen sollten. Vernachlässigen Sie Ihre Räumpflicht, sind Sie Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

Die Straßengesetze der Länder verpflichten die Gemeinden, im Winter die öffentlichen Gehwege und Straßen, die an ein Grundstück grenzen, von Schnee und Eis zu räumen. Die Gemeinden übertragen diese Pflicht durch eine Gemeindesatzung auf die jeweiligen Anlieger der Grundstücke.

Winterdienst ist auch Sozialarbeit im Interesse aller

  • Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, die unmittelbar an Ihr Grundstück grenzenden Wege, die von Fußgängern benutzt werden, sowie die Zu- und Abfahrten zu Ihrem Grundstück so von Schnee und Eis zu räumen, dass sie ohne Gefahren genutzt werden können.
  • Als Anlieger und Hauseigentümer können Sie diese Reinigungspflicht wiederum auf Ihre Mieter übertragen. Die Gerichte erachten die Übertragung der Räumpflicht ohne Weiteres als zulässig.

Mieter sind nicht allein gewohnheitsrechtlich räumpflichtig

  • Allerdings muss die Übertragung der Räumpflicht auf den Mieter im Mietvertrag selbst oder zusätzlich vertraglich vereinbart werden. Ein allgemeines Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer räumen müssen, besteht nicht! Insbesondere gibt es auch keinen gewohnheitsrechtlichen Satz dahin gehend, das ein im Erdgeschoss wohnender Mieter immer räumen muss.
  • Die Übertragung kann auch in einer Hausordnung erfolgen, sofern der Mietvertrag ausdrücklich darauf Bezug nimmt und die Hausordnung zum Gegenstand des Mietvertrages macht. Auch eine formularmäßige Übertragung in einem Mietvertrag wird anerkannt.

So sieht die Räumpflicht aus

  • Als Mieter müssen Sie auf dem Bürgersteig eine ausreichend breite Spur räumen, die den Fußgängern die gefahrlose Benutzung des Gehweges erlaubt. Die Breite der Spur ist von der Intensität der Nutzung abhängig. Liegt der Gehweg in einer Einkaufsstraße, müssen Sie mehr räumen, als wenn Sie abseits wohnen.
  • Ihre Streupflicht beginnt morgens zu der Zeit, zu der der Tagesverkehr beginnt (der Zeitungsträger morgens um 4:00 Uhr ist davon nicht erfasst). Sie endet dann, wenn Sie im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und Gewohnheiten davon ausgehen dürfen, dass der Fußgängerverkehr zum Erliegen kommt. Von Bedeutung ist auch, was Ihnen jeweils zumutbar ist.
  • Verstoßen Sie als Mieter gegen die Ihnen übertragene Verpflichtung zum Winterdienst, kann sie der Vermieter nach einer Abmahnung durchaus fristlos kündigen.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Hauseigentümer im Außenverhältnis aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht einem verunfallten Fußgänger auf Schadensersatz haftet und sich nur entschuldigen kann, wenn er nachweist, dass er Sie gewissenhaft ausgewählt, sorgfältig instruiert und fortlaufend überwacht hat.
  • Sofern im Haus mehrere Mietparteien wohnen, sollten Sie als Hauseigentümer einen detaillierten Plan erstellen, aus dem jeder Mieter es sehen kann, wann er mit dem Winterdienst beauftragt ist.
  • Um entstehende Risiken zu vermeiden, können Sie auch ein Hausverwalter oder einen gewerblichen Räumdienst mit dem Winterdienst beauftragen.
  • Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie infolge Krankheit oder hohen Alters dauerhaft gehindert sind, Winterdienst zu leisten. Sie müssen dann, sofern Sie im Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet sind, für eine ausreichende Vertretung sorgen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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