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Wiederbeschaffungswert berechnen - so geht's

Den Wiederbeschaffungswert für die Versicherung berechnen.
Den Wiederbeschaffungswert für die Versicherung berechnen.
Wenn Sie einen Schadensfall in der Hausrat- oder auch in der Kfz-Versicherung haben, kann es notwendig werden, den Wiederbeschaffungswert zu berechnen.

Was Sie benötigen:

  • Wiederbeschaffungspreis
  • Wiederbeschaffungsnebenkosten
  • eventueller Restwert

Das sollten Sie über den Wiederbeschaffungswert wissen

  • Der Preis bzw. die Kosten, den oder die Sie investieren müssen, um sich etwas wieder zu beschaffen, ist der Wiederbeschaffungswert des geschädigten Gegenstandes.
  • Um den Wiederbeschaffungswert zu berechnen, benötigen Sie zum einen den Wiederbeschaffungspreis und zum anderen alle Nebenkosten der Wiederbeschaffung. Das bedeutet, der Wiederbeschaffungswert stellt die Summe aller zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes notwendigen Kosten dar.
  • Der Wiederbeschaffungswert ist in den Versicherungssparten Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung von Bedeutung. Eine Haftpflichtversicherung erstattet für gewöhnlich nur den aktuellen Zeitwert geschädigter Gegenstände.
  • Wenn ein geschädigter Gegenstand von einer Hausratversicherung ersetzt werden soll, fällt der Ersatz meist etwas höher aus. In diesem Fall ist nämlich der Wiederbeschaffungswert des versicherten Gegenstandes zu berechnen.
  • Beim Wiederbeschaffungswert gibt es einmal den Wiederbeschaffungszeitwert und zum andern den Wiederbeschaffungsneuwert. Beim Wiederbeschaffungszeitwert müssen Sie die Kosten berechnen, die entstehen, wenn Sie einen gleichwertigen, gebrauchten Gegenstand als Ersatz beschaffen wollen. Den Wiederbeschaffungszeitwert berechnen Sie aus dem Kaufpreis des zu ersetzenden Gegenstandes und der Nutzungsdauer. Meistens hat die Versicherung hierfür Listen, so das Sie nur den Kaufbeleg einreichen brauchen.
  • Bei der KFZ-Versicherung hat man, je nach Schadenshöhe und Wert des geschädigten Kfz, unter bestimmten Umständen die Wahl zwischen der Reparatur des Kfz oder der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Hier sind in jedem Fall ein Gutachten, eine Reparaturrechnung und am besten auch Fotos nötig, um die Ansprüche nachzuweisen. Deshalb müssen Sie bei einem KFZ den Wiederbeschaffungspreis nicht selbst berechnen, in einem solchen Schadensfall klären dies meistens die Werkstatt und die Versicherung miteinander.

So berechnen Sie den Wiederbeschaffungswert

Um den Wiederbeschaffungswert eines Gegenstandes berechnen zu können, müssen Sie im Vorfeld einige Zahlen zusammentragen:

  1. Bringen Sie in Erfahrung, wie viel der Wiederbeschaffungspreis des wiederzubeschaffenden Gegenstands beträgt.
  2. Tragen Sie alle anfallenden Nebenkosten der Wiederbeschaffung zusammen.
  3. Bringen Sie den Restwert des zu ersetzenden Gegenstandes in Erfahrung.
  4. Um den Wiederbeschaffungswert zu berechnen, addieren Sie nun als Erstes den Wiederbeschaffungspreis und die Wiederbeschaffungsnebenkosten. Von diesem Zwischenergebnis ziehen Sie den eventuell noch verbliebenen Restwert des Gegenstandes ab. Ihr Endergebnis ist der Wiederbeschaffungswert.

Wenn Ihnen diese Prozedur zu kompliziert sein sollte, können Sie einen Gutachter mit dem Berechnen des Wiederbeschaffungswertes beauftragen.

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