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Wie entferne ich ein Hummelnest?

Ein Hummelnest lässt sich nicht ohne Weiteres aus einem Gebäudedach entfernen.
Ein Hummelnest lässt sich nicht ohne Weiteres aus einem Gebäudedach entfernen.
Besonders im Frühsommer und Sommer schwirren die Insekten. Das Brummen ist uns dabei eine Warnung: Achtung, gefährliches Insekt im Anflug. Mit am lautesten kündigt sich die Hummel an. Sie gilt als weit harmloser als Bienen oder vor allem Wespen. So nett die Hummeln auch bei ihrer Arbeit anzuschauen sind, haben wir doch einen gesunden Respekt vor ihnen. Darum sind Nester auch nicht immer gerne gesehen. Hummeln bauen am liebsten in Erdhöhlen, aber auch in alten Vogelnestern oder im Dach von Gebäuden, wie zum Beispiel die grauschwarze Baumhummel. Vor allem ein Nest im oder am Haus begeistert nicht gerade. Aber ein Hummelnest kann man nicht einfach so entfernen.

Ein erhöhtes Hummelaufkommen im Garten oder auf dem Balkon deutet oft auf ein Nest in der Nähe hin. Als Erstes sollten Sie herausfinden, wo sich das Hummelnest befindet. Das lässt sich ganz leicht durch Beobachten der Hummeln feststellen, da sie besonders in der Nestbauphase rege ein- und ausfliegen.

Stört Sie ein Hummelnest?

  1. Haben Sie das Nest gefunden, sollten Sie sich zunächst fragen, ob es wirklich störend ist. Hummeln sind im Allgemeinen nicht gefährlich und stechen nur in Ausnahmefällen, zur Verteidigung. Sie sind sehr nützliche Helfer und werden sogar für die Bestäubung von Gewächshauskulturen gezüchtet. Sie tragen erheblich zu Artenerhalt und -vielfalt der Blumen bei. Wilde Hummeln im Garten heißt also gesunde Natur.
  2. Wenn Sie dennoch lieber keine Hummelnester bei sich in der Nähe haben wollen, können Sie auch die Saison abwarten und dann das verlassene Nest gefahrlos entfernen. Ein Hummelvolk wird von einer einzigen Hummelkönigin gegründet und besteht in der Regel nur für ein Jahr. Der sogenannte Nestzyklus erstreckt sich dabei ungefähr von März bis August. Um sicherzugehen, dass alle Hummeln ausgezogen sind, entfernen Sie das Nest am besten erst im Spätherbst.
  3. Sollten Sie durch das Hummelnest stark eingeschränkt sein oder sich allergische Personen in Ihrem Haushalt befinden, muss das Nest entfernt werden. Sie dürfen aber weder Gift anwenden, noch das Nest auf irgendeine Weise zerstören! Hummeln sind nach §20 des Bundnaturschutzgesetztes (BNatSchG) besonders geschützt. Sie könne sich damit also eine saftige Strafe einhandeln – mal ganz abgesehen von den Stichen, die Sie dabei vermutlich abbekommen.
  4. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Landratsamt. Hier bekommen Sie Auskunft über Experten in Ihrer Nähe. Ihr Nest samt Hummeln wird dann, meist gegen eine kleine Aufwandsentschädigung, vorsichtig umgesiedelt. Die Feuerwehr rückt nur bei konkreter Gefahr aus, beispielsweise wenn es sich um Nester in Kindergärten, Seniorenheimen oder Krankenhäusern handelt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich und Ihre Familie auf Allergien testen lassen, denn ein Stich an der falschen Stelle – ob von Wespen, Bienen oder Hummeln – kann schlimme Folgen haben. Und das auch ohne Nest im Garten.

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