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Widerspruch gegen die Krankenkasse - so wehren Sie sich gegen Zahlungsverweigerungen Ihrer Versicherung

Legen Sie bei Negativbescheiden Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein.
Legen Sie bei Negativbescheiden Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein.
Es gehört bereits zum Alltag, dass es Streit mit der Krankenkasse gibt, wenn es um die Erstattung bestimmter Leistungen oder Kostenübernahmen geht. Sie als Patient haben dabei immer einen schweren Stand. Deshalb sollten Sie Ihre Möglichkeit Widerspruch gegen Ihre Krankenkasse einzulegen, auch konsequent nutzen.

Was Sie benötigen:

  • Einen Negativbescheid Ihrer Krankenkasse

Ob es sich um beantragte Kuren, Medikamentenverweigerung oder um den Pflegebereich geht, es vergeht kein Tag, an dem Patienten sich nicht mit Ihrer Krankenkasse wegen Zahlungsverweigerungen streiten. Deshalb sollte ein Patient der sich ungerecht behandelt fühlt, auch in Widerspruch mit seiner Krankenkasse gehen.

Legen Sie bei Negativbescheiden Widerspruch gegen Ihre Krankenkasse ein

Als Patient oder Betreuer eines Patienten hat jeder die Möglichkeit gegen einen Bescheid der Krankenkasse Widerspruch zu erheben.

  • Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich über den abgelehnten Tatbestand etwas genauer erkundigen. Wenn es zum Beispiel um Leistungen aus der Pflegeversicherung geht, können Sie sich im Pflegeversicherungsgesetz kundig machen, welche Rechte Ihnen als Patient zustehen.
  • Wenn es um die Verweigerung einer notwendigen Medikamentenverordnung geht, gibt es im Internet eine Liste, die Ihnen anzeigt, welche Medikamente verordnet werden dürfen.
  • Holen Sie sich alle verfügbaren Informationen zu Ihrem Fall und begründen Sie damit Ihren Widerspruch.
  • Was immer hilfreich ist, ist eine Stellungnahme des behandelnden Arztes. Bestätigt dieser die Notwendigkeit einer Maßnahme, haben Sie in einem Widerspruchsverfahren einen guten Ansatzpunkt.
  • Einen Widerspruch müssen Sie immer schriftlich einlegen. Nehmen Sie dabei Bezug auf das Aktenzeichen, damit die Zuordnung ordnungsgemäß erfolgen kann.
  • Sie sollten dabei wissen, dass solch ein Widerspruchsverfahren auch Kosten entstehen lässt. Deshalb sind Widersprüche bei den Krankenkassen nicht sehr gerne gesehen.
  • Davon sollten Sie sich jedoch nicht beeindrucken lassen. Wenn die Möglichkeit besteht einen negativen in einen positiven Bescheid ändern zu können, sollten Sie dies auf jeden Fall auch versuchen.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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