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Werbungskosten als Rentner richtig absetzen

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Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung sollten Sie die Werbungskosten bei Renteneinnahmen kennen.
Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung sollten Sie die Werbungskosten bei Renteneinnahmen kennen. © Olga DeLawrence / unsplash.com
Wer kennt es nicht? Den wohl allermeisten Leuten graut es bei dem Gedanken, die nächste Steuererklärung fertigstellen zu müssen, da die Abgabefrist näher rückt. Gerade ältere Leute mit Renteneinnahmen schreckt die Bearbeitung ihrer Steuererklärung ab, da ihnen die Möglichkeiten oft nicht bekannt sind, in welchem Umfang sie Werbungskosten geltend machen können. Mit ein paar Tipps und Tricks, setzen Sie Ihre Werbungskosten bei Renteneinnahmen gekonnt um.

Welche Freibeträge für Rentner gibt es?

Bei den Renteneinkünften nach § 22 Einkommensteuergesetz gilt bei der Berücksichtigung von Werbungskosten ein sogenannter Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro.

Diesen Betrag erhalten alle Rentner automatisch als Werbungskostenabzug, ohne dass hierfür auch tatsächlich für die Erzielung der Einkünfte Kosten angefallen sind. 

Somit erhalten alle Rentner mit nachweispflichtigen und erklärungspflichtigen Renteneinnahmen einen Werbungskosten-Pauschbetrag auf die Renteneinnahmen von 102 Euro. 

Interessant wird es dann, sollten Sie über diesen Pauschbetrag hinaus, tatsächliche Werbungskosten haben, die den Sockel des Pauschbetrages von 102 Euro übersteigen. Dann können Sie statt des Pauschbetrages die tatsächlich angefallenen Werbungskosten von Ihren Renteneinnahmen in Abzug bringen lassen.

Welche Werbungskosten für Rentner gibt es?

Es empfiehlt sich grundsätzlich immer eine genaue Rechnung bezüglich der tatsächlich anfallenden Werbungskosten bei der Aufstellung Ihrer Einkommensteuererklärung durchzuführen. Sollten die tatsächlichen Werbungskosten bei Ihren Renteneinnahmen höher als der Pauschbetrag sein, so sollten Sie auch die tatsächlichen Werbungskosten in Abzug bringen. Dadurch können Sie die Höhe Ihrer Renteneinnahmen mehr senken, wovon Sie unter anderen Umständen in Summe bei der festgesetzten Einkommensteuer günstiger wegkommen. 

Welche Werbungskosten kann man gut bei Renteneinnahmen absetzen?

Gängige Werbungskosten, die man bei den eigenen Renteneinnahmen absetzen kann, sind beispielsweise Kosten für den Steuerberater. Hier allerdings nur die Position der letzten Steuerberater-Rechnung, welche auf die Anlage R entfallen ist. 

Des Weitern können Kosten, die im Zusammenhang mit einer Rentenberatung entstanden sind, ebenfalls zum Abzug gebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Telefonkosten, Portogebühren, Bürobedarf etc.

Denkbar wären auch Gebühren für rechtsanwaltlichen Rat, den Sie in Anspruch genommen haben, um die Höhe Ihrer Renteneinnahmen gerichtlich durchzusetzen. 

Darüber hinaus können Sie auch hier eine Pauschale für Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro als Werbungskosten absetzen. 

Wenn Sie in Summe bei den Werbungskosten über den Pauschbetrag von 102 Euro gekommen sind, dann sollten Sie auf jeden Fall die Nachweise, Rechnungen und Belege, die die Höhe Ihrer angesetzten Werbungskosten beweist, aufbewahren. Sollte das Finanzamt zur Absetzung der Werbungskosten Nachweise anfordern, sollten Sie diese Belege zur Hand haben. 

Wo tragen Sie die Werbungskosten bei Renteneinnahmen ein?

Ihre Renteneinnahmen sowie die abzugsfähigen Werbungskosten hierzu tragen Sie in der sogenannten Anlage R ein. 

Zu Anfang geben Sie hier Ihre Einnahmen ein, bevor Sie dann in den Abschnitt der Werbungskosten übergehen. Einige bekannte und gängige Kostenpunkte, die Sie in Anlage R eintragen können, sind teilweise schon vordefiniert. Hier müssen Sie meistens nur noch den Betrag im entsprechenden Feld eintragen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Kosten genau in welche Zeile einzutragen ist, können Sie die Nachweise zu Ihren Werbungskosten auch ganz einfach mit den anderen Belegen zu Ihrer Steuererklärung abgeben. Es entscheidet dann letztendlich der Finanzbeamte selbst, wie die Werbungskosten in der Anlage R einzutragen sind. 

Alternativ können Sie auch selbst eine entsprechende Aufstellung anfertigen und in Summe bei den Werbungskosten eintragen. Hierzu sollten Sie allerdings eine Berechnungsliste zusätzlich zu den Originalbelegen der Werbungskosten dem Finanzamt mitliefern, damit der Finanzbeamte besser nachvollziehen kann, wie Sie auf die Höhe der eingetragenen Werbungskosten in Summe gekommen sind. 

Wenn Sie sich bei der Anfertigung der eigenen Steuererklärung nicht sicher sind, dann können Sie immer rechtlichen Rat bei einer Lohnsteuerhilfe oder bei einem Steuerberater einholen. 

Im Zweifel und je nach individuellen Gegebenheiten und Einzelfall empfiehlt es sich hier gänzlich, rechtlichen Rat einzuholen, da hier nur beispielhaft und sehr allgemein auf Werbungskosten eingegangen werden kann. 

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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