Alle Kategorien
Suche

Wer bekommt Kindergeldzuschlag ? - Diese Kriterien müssen Sie erfüllen

Kindergeldzuschlag kann es auch schon für Babys geben.
Kindergeldzuschlag kann es auch schon für Babys geben.
Der Kindergeldzuschlag wird für eine Dauer von maximal 24 Monaten gezahlt. Sie müssen ganz besondere Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie diese Leistung erhalten möchten. Wer das Geld bekommt, erfahren Sie hier.

Kindergeldzuschlag ist eine Sozialleistung, die an Eltern gezahlt wird, die einer geregelten Beschäftigung nachgehen, bei dieser aber nur sehr wenig verdienen. Wer arbeitslos ist oder Hartz IV bezieht, kann die Leistung nicht in Anspruch nehmen.

Die Voraussetzungen, dass ein Elternteil die Sozialleistung bekommt

  • Kindergeldzuschlag bekommt der Elternteil, welcher auch das Kindergeld erhält. Er wird für alle Kinder gezahlt, die Anspruch auf Kindergeld haben, unabhängig davon, ob sie bereits volljährig sind oder nicht. Der Anspruch endet mit dem Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss einer Ausbildung oder mit dem Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren. In Ausnahmefällen (abgeleisteter Wehrdienst, Behinderung) kann der Kindergeldzuschlag zusammen mit dem Kindergeld auch länger gezahlt werden.
  • Als Alleinstehender müssen Sie mindestens 600 Euro verdienen, leben Sie mit Ihrem Partner zusammen, müssen Sie mindestens 900 Euro Einkommen nachweisen können. 
  • Wenn Sie Asylbewerber sind oder studieren und BAföG erhalten, sind Sie unter Umständen nicht berechtigt, den Kindergeldzuschlag zu bekommen. Hier handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, derartige Auskünfte kann Ihnen nur die zuständige Familienkasse geben.
  • Als weitere Voraussetzung darf Ihr Einkommen die Höchstgrenze nach Hartz IV nicht überschreiten. Diese richtet sich nach der Größe Ihrer Familie und nach den ortsüblichen Wohnkosten.

So wird das Einkommen für den Kindergeldzuschlag berechnet

Eine allgemeingültige Berechnung, mit der man ermitteln kann, ob man Kindergeldzuschlag bekommt, gibt es nicht. Sie können jedoch einige Anhaltspunkte als Berechnungsgrundlage nehmen.

  • Ermitteln Sie den Bedarf Ihres Haushaltes nach den jeweils gültigen Hartz IV Sätzen. Berücksichtigen Sie auch Ihren Wohnzuschlag. Liegt Ihr Einkommen über der Mindestgrenze, aber unter Ihrem persönlichen Hartz IV Satz, können Sie Kindergeldzuschlag bekommen.
  • Beachten Sie, dass Ihr Vermögen mit berücksichtigt wird, wenn Sie Kindergeldzuschlag beantragen. Sie dürfen Ihrem Alter entsprechend einige Rücklagen behalten.
  • Das Kindergeld wird ebenfalls angerechnet. 

Beantragen Sie den Kindergeldzuschlag in jedem Fall, denn Sie bekommen ihn auch dann ausgezahlt, wenn Sie keinen vollen Anspruch haben. Er wird schrittweise gemindert. Für jedes Kind stehen Ihnen maximal 140 Euro zu.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
Teilen: