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Was ist Willkür? - Den Begriff einfach erklärt

Fürsten waren oft willkürliche Herrscher.
Fürsten waren oft willkürliche Herrscher.
Was ist "Willkür"? Was bedeutet willkürliches Handeln auf staatliche Entscheidungen bezogen? Ein Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Den Begriff "Willkür" einfach erklärt

Es gibt verschiedene Ansätze den Begriff der Willkür zu erklären.

  • Literarisch erklärt steht Willkür für Entscheidungen und Handlungen, die nach Gutdünken und nach freier Wahl einer Person, eines Herrschers oder einer Regierung getroffen werden.
  • Willkürliches Handeln war oft im 18. Jahrhundert, bei Fürsten gang und gäbe. Staatliche Willkür bedeutet Entscheidungen der Regierung (Legislative, Judikative und Exekutive), die ohne sachlichen Grund getroffen werden.
  • Als Beispiel für Willkür ist die Vertreibung der Gelehrten Jacob und Wilhelm Grimm 1837 aus Göttingen nach Kassel auf Befehl des Fürsten zu nennen.

Ist staatliche Willkür auch heute noch existent?

Staatliche Willkür bedeutet Entscheidungen der Regierung (Legislative, Judikative und Exekutive), die ohne sachlichen Grund getroffen werden.

  • Als Willkür wird z. B. eine fehlerhafte Urteilung eines Gerichtes bezeichnet, dessen Entscheidung auch auf der Erwägung von sachfremden Erwägungen ruht.
  • Es handelt sich dann um Willkür, wenn es sich um Maßnahmen in einer Situation handelt, die eindeutig unangemessen und vielleicht sogar subjektiv sind.
  • Bei Trägern von Grundrechten stellt eine willkürliche Entscheidung eines Gerichtes einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgesetz dar. Somit kann eine willkürliche Entscheidung per Verfassungsbeschwerde des Klägers aufgehoben werden, sollte auch kein anderer Rechtsbehelf gefunden werden.
  • Ist im Zivilprozessrecht eine willkürliche Verweisung auf ein anderes Gericht bei einem Rechtsstreit angedacht, muss dieser bindenden Verweisung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO nicht stattgegeben werden.
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