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Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags, sollten Sie wissen, wann er zuteilungsreif ist.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags, sollten Sie wissen, wann er zuteilungsreif ist. © Cytonn Photography / unsplash.com
Hat man den Wunsch nach einer eigenen Immobilie, so kann der Abschluss eines Bausparvertrages bei der Finanzierung hilfreich sein. Doch was genau verfolgt ein Bausparvertrag für Ziele und wie können Sie diesen zur Finanzierung ihres Hauskaufes verwenden? Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, ab wann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Um was geht es genau bei einem Bausparvertrag?

Bei einem Bausparvertrag geht es um ein Finanzprodukt, welches von Bausparkassen ausgegeben wird. Der Sparvertrag besteht in Kombination mit einem zinsgünstigen Darlehen zu Zwecken einer Immobilienfinanzierung. 

Dabei wird der Bausparvertrag zwischen einer Bausparkasse und einer Privatperson abgeschlossen. Die Anleger entscheiden bei der Wahl des Bausparvertrages, welche Bausparsumme sie in den Vertrag einbezahlen wollen. 

Nach Abschluss des Vertrages beginnt dann die sogenannte Ansparphase. Je nachdem, wie hoch die monatlichen Sparbeiträge sind, variiert auch die Dauer, bis die gewünschte Bausparsumme erreicht ist. 

Verfolgt man das Ziel, mit dem Bausparvertrag eine Immobilie zu erwerben und zur Finanzierung der Immobilie das zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen, so muss zunächst die vertraglich festgelegte Bausparsumme bis zu einer Höhe von mindestens 40 % erreicht werden. Erst dann kann das angesparte Guthaben als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen und über die restlichen 60 % der Bausparsumme kann der Kreditnehmer dann das zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen und in monatlichen Raten an die Bausparkasse zurückbezahlen. 

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Hat man beim Abschluss des Bausparvertrages die Bausparsumme festgelegt und die Mindesteinlage in Höhe von 40 % der Bausparsumme erreicht, so ist ab diesem Zeitpunkt der Vertrag zuteilungsreif für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens über die restlichen 60 % der Bausparsumme. 

Dabei muss auch noch beachtet werden, dass neben dem Erreichen der Mindestbausparsumme von 40 % die sogenannte Mindestbewertungszahl sowie eine bestimmte Karenzzeit abzuwarten ist, bevor die Umwandlung in das Darlehen vorgenommen werden kann. Diese Größen bzw. Maßstäbe legt die jeweilige Bausparkasse fest und variiert ja nach abgeschlossenem Tarif, Bausparsumme sowie der Höhe der monatlichen Sparbeiträge. 

Gibt es Alternativen zum Bausparvertrag?

Schaut man sich die Zusammensetzung des Bausparvertrages nochmals genauer an, so sollte man sich selbst die Frage stellen, ab welchem Zeitpunkt Sie den Bausparvertrag für die Finanzierung einer Immobilie verwenden wollen. Denn wie schon beschrieben, hängt die Inanspruchnahme für das zinsgünstige Darlehen unter anderem davon ab, ab welchem Zeitpunkt die Mindestbausparsumme von 40 % der vertraglich festgelegten Bausparsumme erreicht wird. Bei niedrigen Sparbeiträgen kann das unter Umständen eine längere Zeit dauern, bis Sie diese Summe angespart haben und auf das Kapital zugreifen können. 

Als Alternativen für Eigenkapital, welches Sie bei einer Immobilienfinanzierung einsetzen können, sind beispielsweise Tagesgeldkonten, Sparkonten, Festgeldkonten oder Wertpapiere. Hier haben Sie eine durchaus schnellere Verfügbarkeit, um auf Ihr angespartes Kapital zugreifen zu können, wie bei einem Bausparvertrag.

Ebenso können Sie bei Ihrer Bank auch für die Immobilienfinanzierung, ein klassisches Bau- oder Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen. 

Sie können aber auch den Bausparvertrag weiterhin aufrecht erhalten und weiter auch mit kleinen Beiträgen besparen, um das in späterer Zukunft angesammelte Guthaben bei der Entschuldung Ihrer bereits erworbenen Immobilie verwenden zu können. Dabei haben Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr die Zielsetzung, das zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen. Demnach müssen Sie auch die Mindestbausparsumme von 40 % nicht erreicht haben, um das angesparte Kapital zur Entschuldung einer bereits bestehenden Immobilienfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Diese Option sollten Sie ggf. in Ihren Vertragsdaten zum Bausparvertrag nochmals genauer nachsehen und mit Ihrer zuständigen Bausparkasse besprechen. 

Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob ein Bausparvertrag eine lohnenswerte Investition für die eigenen Wünsche und Möglichkeiten darstellt. 

Zu Zwecken der Finanzierung bei einem Immobilienerwerb sollte unbedingt darauf geachtet werden, ab wann der Vertrag zuteilungsreif ist, um zum Zeitpunkt der Finanzierung das nötige Kapital griffbereit zu haben. 

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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