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Bauspardarlehen vorzeitig ablösen - das sollten Sie beachten

Bauspardarlehen sind flexibler als Hypothekendarlehen.
Bauspardarlehen sind flexibler als Hypothekendarlehen.
Bauspardarlehen haben in der Regel einen günstigeren Zinssatz, als Hypothekendarlehen. Dennoch kann die Situation eintreten, dass das Darlehen vorzeitig getilgt werden soll.

Bauspardarlehen bestehen aus zwei Komponenten

Im Gegensatz zu einer Hypothekenfinanzierung besteht ein Bauspardarlehen aus zwei Phasen.

  • Die erste Phase ist die Ansparphase. In dieser Zeit wird der Bausparvertrag solange bespart, bis je nach Bauspartarif 40 bis 60 Prozent der Bausparsumme erreicht ist. 
  • Ist das notwendige Kapital im Bausparvertrag angesammelt und auch die entsprechende Bewertungszahl erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, das heißt, die eigentliche Darlehensphase beginnt. 
  • Hypothekendarlehen, die meistens mit anfänglich einem Prozent der Darlehenssumme getilgt werden, haben Laufzeiten zwischen 25 und 35 Jahren. Bauspardarlehen sind mit einem höheren Tilgungssatz ausgestattet. Dadurch ist einerseits die monatliche Rate höher, zum anderen ist das Darlehen aber auch schneller getilgt. 
  • Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Hypothekendarlehens während der Zinsbindungsfrist kann die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist nicht zulässig, wenn die Zinsbindung mehr als zehn Jahre beträgt. In diesem Fall kann der Kreditnehmer den Vertrag mit einer Frist von sechs  Monaten zum Ablauf des zehnten Jahres ohne Gebühren auflösen. 
  • Für viele Bürger ist das Bausparen hierzulande eine sehr gute Möglichkeit, die eigene Immobilie zu …

Bausparvertrag ist unkomplizierter

  • Genaugenommen sorgt die Ansparphase bei einem Bauspardarlehen für eine vorzeitige Frist hinsichtlich des Darlehens. Meistens findet in dieser Zeit eine Zwischenfinanzierung statt.
  • Die Zeit für das  Bauspardarlehen ist im Prinzip der zweite Teil der gesamten Vertragsdauer.
  • Wenn ein Darlehensnehmer sein Bauspardarlehen vorzeitig auflösen möchte, genügt in der Regel eine schriftliche Information an die Bausparkasse. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der vorzeitigen Darlehensablösung nichts im Wege steht. 

Da sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Darlehensbedingugnen aber auch ändern können, ist ein Blick in die Vertragsunterlagen empfehlenswert.   

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