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Vormundschaft beim Pflegefall - so gehen Sie vor

Betreuung ist keine Entmündigung.
Betreuung ist keine Entmündigung.
Niemand ist dagegen gewappnet, von heute auf morgen zum Pflegefall zu werden. Früher wurde für volljährige Personen die Vormundschaft angeordnet, heute wird ein Betreuer bestellt. Werden Sie mit einer solchen Situation konfrontiert, sollten Sie wissen, was zu tun ist.

Menschen, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, wurden ohne Rücksicht auf ihre Persönlichkeit weitgehend entmündigt und oft zusätzlich belastet. Es gilt das Betreuungsgesetz. Mit der Betreuung wird für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt, der diese Person in bestimmten Bereichen (Personen-, Gesundheits-,Vermögensfürsorge) vertritt und für sie handelt. Wichtig ist, dass der Betroffene auch weiterhin soweit als möglich selbst seinen Willen äußert und eigenständig handelt.

Statt Vormundschaft gibt es die Betreuung

  • Ist eine Ihnen nahestehende Person zum Pflegefall geworden, müssen Sie statt der Vormundschaft eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen. Beachten Sie, dass Sie gegen den Willen einer volljährigen Person nicht als Betreuer bestellt werden können.
  • Als Betreuer können Sie nur bestellt werden, wenn die betroffene Person hilfsbedürftig im Sinne des Gesetzes ist (§ 1896 BGB).
  • Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn Ihr Schützling psychisch erkrankt, geistig oder seelisch behindert und vor allem, wenn er körperlich behindert ist.
  • Beachten Sie, dass Sie bei einer körperlichen Behinderung vom Gericht nur als Betreuer bestellt werden können, soweit der Betroffene zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten selbst nicht mehr in der Lage ist oder zumindest so weit eingeschränkt ist, dass er fremder Hilfe bedarf.

Pflegefall setzt Hilfsbedürftigkeit voraus

  • Wenn Sie die Betreuung also beantragen, müssen Sie darlegen, dass zusätzlich zu der Krankheit oder Behinderung ein Fürsorgebedürfnis besteht.
  • Beachten Sie, dass es nicht ausreicht, wenn jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen kann (Haushaltsführung, Verlassen der Wohnung). In diesen Fällen kommt es auf praktische Hilfen an, für die keine gesetzliche Betreuung angezeigt ist. 

Alternativ Betreuungsvollmacht erstellen lassen

  • Beachten Sie, dass es bei einem Pflegefall bereits ausreichend kann, wenn Ihnen die pflegebedürftige Person eine einfache Vollmacht erteilt, mit der Sie diese Person in bestimmten Fällen vertreten können.
  • Zeichnet sich der Pflegefall erst in der Zukunft ab, können Sie sich vorsorglich eine Betreuungsvollmacht ausfertigen lassen. Sie benötigen dann keine gerichtliche Hilfe und können mit dieser Vollmacht handeln, sobald der Pflegefall tatsächlich eintritt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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