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Verwahrlosung einer Mietwohnung - so reagieren Sie als Nachbar oder Vermieter

Ein schlampiger Haushalt reicht zur Kündigung nicht.
Ein schlampiger Haushalt reicht zur Kündigung nicht.
Häufig ist es ein schleichender Prozess, den Sie als Nachbar oder Vermieter gar nicht sofort bemerken können. Fällt Ihnen jedoch auf, dass eine Mietwohnung in den Zustand der Verwahrlosung gerät, haben Sie keine Wahl und müssen konsequent reagieren. Sie schützen so den Mieter und auch sich selbst.

Ordnung ist eine ganz persönliche Definition, die Sie nicht mit Verwahrlosung verwechseln dürfen.

Anzeichen für eine Verwahrlosung

  • Als Nachbar sind Sie zumeist der Erste, dem die Verwahrlosung einer Mietwohnung unter Ihren Nachbarn auffällt. Ein frühes Warnzeichen ist ein unangenehmer oder muffiger Geruch, der immer dann den Hausflur füllt, wenn der Nachbar die Wohnung betreten oder verlassen hat.
  • Es ist zwar unhöflich, aber versuchen Sie, einen Blick in die Wohnung zu werfen. Dazu können Sie den Versuch machen, bei Ihrem Nachbarn zu klingeln und an ihm vorbei in den Wohnungsflur zu sehen. Der Geruch wird Sie an der offenen Tür ebenfalls verstärkt treffen.
  • Gelingt dies nicht, riskieren Sie einen Blick durch die Fenster, sofern dies möglich ist. Das ist zwar noch unhöflicher, aber Sie haben kaum eine andere Wahl. Stellen Sie auf den Scheiben von innen bereits unzählige Fliegen fest oder sehen in der Wohnung Berge von Müll, benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter.
  • Als Vermieter sollten Sie Meldungen über die Verwahrlosung einer Mietwohnung sehr ernst nehmen. Ihr Mieter benötigt Hilfe und Ihrer Mietwohnung drohen Schäden und Ungeziefer. Vereinbaren Sie also sofort einen Besichtigungstermin.
  • Nehmen Sie den Termin wahr und überzeugen sich, ob die Meldungen stimmen. Selbst wenn der Mieter Sie nicht in die Wohnung lässt, stellen Sie anhand des Geruchs im Hausflur schnell fest, ob der Verdacht der Nachbarn zutrifft.

Reaktion auf einen Messie in der Mietwohnung

Sofern Ihr Mieter oder Nachbar ein Messie ist, hängt viel von der Art seiner Sammelwut ab, wie Sie weiter reagieren können.

  • Häuft sich in der Mietwohnung nebenan auch biologischer Müll an, dringt der Geruch schnell ins Treppenhaus und wird zu Belästigung. Fordern Sie Ihren Vermieter deswegen auf, gegen den Nachbarn vorzugehen. Benachrichtigen Sie auch das Gesundheitsamt, damit nicht bald das ganze Haus voller Ungeziefer ist.
  • Als Vermieter sollten Sie die Verwahrlosung ernst genug nehmen, Ihren Mieter abzumahnen und ihm eine Frist zur Beseitigung der Verwahrlosung geben. Nur bei ergebnislosem Verstreichen der Frist können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese ist außerdem davon abhängig, ob es sich um Biomüll handelt. Nur dieser gefährdet Gesundheit und Bausubstanz stark genug, eine fristlose Kündigung der Mietwohnung zu rechtfertigen.
  • Halten sich in der Messie-Mietwohnung auch Haustiere auf, benachrichtigen Sie den Tierschutzverein oder den Amtsveterinär. Zusammen mit dem Gesundheitsamt sind die Behörden verpflichtet und berechtigt, Schutzmaßnahmen bei Verwahrlosung zu ergreifen.
  • Sammelt der Messie nur nicht-biologische Dinge wie Zeitungen oder Kleidung, ist eine fristlose Kündigung kaum gerechtfertigt. Sie können aber wegen dieser Sachen, die sich wahrscheinlich in jedem Raum bis zur Decke stapeln, dennoch die Mietwohnung kündigen. Dies geschieht durch eine ordentliche Kündigung wegen nicht vertragsgemäßen Gebrauch. 
  • Rechnen Sie damit, dass der Messie in der Mietwohnung nicht auf die Kündigung reagieren wird. Es folgt also eine Räumungsklage und schließlich die Räumung selbst. Bei Verwahrlosung wird dies für Sie als Vermieter eine kostenintensive Angelegenheit, die aber zum Schutz der anderen Mieter nur selten vermeidbar ist.

Die Verwahrlosung einer Mietwohnung müssen Sie gegen den Willen des Bewohners aufhalten.

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