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Vermieterrecht zur Kündigung bei Störung des Hausfriedens - Anregungen zur Vorgehensweise

Es kann dauern, bis der Störenfried die Wohnung räumt.
Es kann dauern, bis der Störenfried die Wohnung räumt.
Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, so ist das Vermieterrecht zur Kündigung eine recht eindeutige Sache. Sie werden als Vermieter aber auf größere Schwierigkeiten stoßen, geht es um etwas schwer Einzuschätzendes wie die Störung des Hausfriedens.

Vermieterrecht und Vermieterpflicht - Abklärung von Problemen

Neben allen Rechten, die Sie als Vermieter haben, so treffen Sie natürlich auch eine ganze Anzahl von Pflichten. Sie müssen alle Mieter in Ihrer Immobilie schützen, manchmal sogar voreinander.

  • Die Störung des Hausfriedens kann verschiedene Ursachen haben. Ein neuer Mieter verstößt womöglich gegen die Hausordnung oder er harmoniert nicht mit dem Rest der Nachbarschaft. Manchmal brechen auch zwischen alten Mietern Streitigkeiten aus.
  • Wird eine Störung des Hausfriedens an Sie herangetragen, so sollten Sie niemals sofort überreagieren. Das Vermieterrecht zur Kündigung ist erst das letzte Mittel, zu dem Sie greifen sollten.
  • Klären Sie den Sachverhalt möglichst objektiv auf. Nur weil sich ein Mieter über den anderen beschwert und ihm die Störung des Hausfriedens vorwirft, muss dies nicht den Tatsachen entsprechen. Besonders langjährige Mieter reagieren auf einen Neuankömmling gelegentlich etwas empfindlich.
  • Suchen Sie das Gespräch mit allen Beteiligten. Manchmal hilft nur noch eine Mieterversammlung, bei der alles zur Sprache kommt. Wenn Sie die Reaktionen der Mieter aufeinander beobachten, erkennen Sie schnell, was in Ihrer Immobilie im Argen liegt.

Die Kündigung richtig einleiten - Hinweise

  • Die fristlose Kündigung eines Mieters wegen der Störung des Hausfriedens ist eine nur selten erfolgreiche Sache. Es müsste schon ein erheblicher Verstoß nicht nur gegen die Hausordnung vorliegen, der dies rechtfertigen kann.
  • Haben Sie den Verursacher ausgemacht, so ist es Ihr Vermieterrecht, ihn zunächst deutlich abzumahnen und darauf hinzuweisen, dass ihm die Kündigung droht.
  • Lassen Sie sich von den übrigen Mietern immer wieder schriftlich bestätigen, wie die Störung aussieht und dass sie trotz Abmahnung andauert.
  • Sofern Sie dem Störenfried noch eine Chance geben wollen - und vielleicht die unangenehmen Kosten einer Räumungsklage dadurch vermeiden - mahnen Sie ihn ein zweites Mal ab und setzen ihm eine kurze Frist, sich endlich wie ein verträglicher Nachbar aufzuführen.
  • Hilft dies alles nicht, verschicken Sie die Kündigung per Bote oder Einschreiben/Rückschein.
  • In den meisten Fällen wird der Mieter dieses Schreiben ignorieren. Sie werden um eine Räumungsklage nicht herumkommen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Rechtmäßigkeit Ihrer Maßnahme geprüft.
  • Sollten anderen Mieter in Ihrem Haus zwischenzeitlich die Mieten gekürzt haben wegen der Störungen, umfasst Ihr Vermieterrecht auch Schadensersatz für die geringere Mieteinnahme.

In jeder Gemeinschaft kann es Ärger geben. Als Vermieter dürfen Sie davor nicht die Augen verschließen und müssen manchmal auch bis zum bitteren Ende gegen einen Ihrer Mieter vorgehen.

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