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Vermietung vom eigenen Pferd - das sollten Sie versicherungstechnisch beachten

Ohne Ausrüstung sollten Sie das Reiten untersagen.
Ohne Ausrüstung sollten Sie das Reiten untersagen.
Besitzen Sie ein Pferd? Dann möchten Sie dieses vielleicht zeitweise im Rahmen einer Vermietung anderen Reitern zur Verfügung stellen. Diese Praktik hat sich in Reiterkreisen bewährt, dennoch sollten Sie vorab die versicherungstechnischen Details klären.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Pferden das Wort Verleih hören, denken Sie wahrscheinlich direkt an Reitschulen und Schulpferde. Dem ist allerdings nicht so. Selbst die so häufig vergebene Reitbeteiligung stellt eine Vermietung dar, bei der Sie gewisse Details beachten sollten.

Vermietung von Privatpferden - Möglichkeiten und Nutzen

  • Haben Sie sich zu Ihren Reitschulzeiten nicht auch gefreut, wenn Sie ein Privatpferd umsorgen konnten? Zugegeben, früher waren Reitkinder schon glücklich, wenn sie ein Privatpferd nur halten durften. Heute verlangen Reitkinder mehr und deren Eltern missachten gerne die Gefahren, die von so einer Möglichkeit ausgehen.
  • Wenn Sie einer dritten Person erlauben, sich zeitweise um Ihr Pferd zu kümmern, dieses jedoch nicht zu reiten, wird von einer Pflegebeteiligung gesprochen. Genau, dies ist die Arbeit, für die Sie sich wahrscheinlich früher beide Arme ausgerissen hätten, nur damit Sie ein Pferd umsorgen dürfen.
  • Erlauben Sie einer anderen Person, Ihr Pferd auch zu reiten, handelt es sich um eine Reitbeteiligung.
  • Reit- und Pflegebeteiligungen können auf zwei Weisen gehandelt werden. Die Pflegebeteiligung ist häufig kostenlos, während Sie für eine Reitbeteiligung Geld verlangen können.
  • Sie müssen jedoch kein Geld verlangen. Reitet Ihre Reitbeteiligung beispielsweise besser als Sie und profitiert Ihr Pferd von der Reitweise, sollten Sie sich glücklich schätzen, einen kostenlosen Beritt zu erhalten.
  • Der zeitweise oder regelmäßige Verleih Ihres Pferdes entlastet Sie meist zeitlich und kann die Kostenlast der Pferdehaltung senken.
  • Eine andere, nur teilweise praktizierte Möglichkeit des Verleihs ist die Mitnutzung Ihres Pferdes als Schulpferd. Sie erhalten in diesem Fall meist nicht direkt eine Entschädigung, sondern zahlen im Gegenzug eine verringerte Stallmiete.

Die Versicherung bei der Vermietung von Privatpferden

Vorab: Sie sollten grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd besitzen. Selbst wenn dieses nur auf der Wiese steht, ist eine Haftpflicht unumgänglich. In den meisten Reitställen dürfen Sie Ihr Pferd nicht einmal unterstellen, ohne eine Versicherung vorzulegen.

  • Beim Verleih eines Privatpferdes sind versicherungstechnisch einige Details zu unterscheiden. Die meisten Haftpflichtversicherungen beinhalten die sogenannte Fremdreiterhaftpflicht. Aber Vorsicht: Häufig betrifft diese Versicherung nur Reiter, die selten auf Ihrem Pferd sitzen oder mit diesem umgehen. Eine regelmäßige Reitbeteiligung wird teilweise ausgeschlossen.
  • Gerade wenn Sie Geld für den Verleih erhalten, sollten Sie mit Ihrer Versicherung die Details abklären. Rufen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung an und fragen Sie, ob eine regelmäßige Reit- oder Pflegebeteiligung mitversichert ist. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich bestätigen.
  • Läuft Ihr Pferd im gewöhnlichen Schulunterricht mit, sollte die Versicherung über den Reitstall abgesichert sein. Fragen Sie jedoch sicherheitshalber nach. Im Schadensfall wird auf Sie als Halter zurückgegriffen.
  • Minderjährige Reitbeteiligungen oder Pferdepfleger stellen ein größeres Problem dar. Auch hier sollten Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung informieren. Zusätzlich ist es sinnvoll, dass Sie einen schriftlichen Vertrag mit den Eltern des Kindes aufsetzen. Verlangen Sie ruhig, dass Ihre Reitbeteiligung eine Unfallversicherung hat.
  • Minderjährige Reiter sollten möglichst mit Ihrem Pferd nicht allein hantieren. Gerade das Reiten sollte nicht unbeaufsichtigt ablaufen. Es ist gut, wenn Ihr Reitkind an Vereinsreitstunden teilnimmt und im Verein Mitglied ist. Unfälle während der Reitstunden werden so über den Verein abgegolten. 
  • Verlangen Sie gerade bei minderjährigen Reitern das Tragen einer Reitkappe und einer Schutzweste.

Vielleicht halten Sie solche Absprachen bei der Vermietung Ihres Pferdes für unnötig. Sie wissen aber, was beim Reitsport passieren kann und im Endeffekt ist die Vorsorge immer günstiger. Kommt es zu einem Unfall und Ihr Fremdreiter muss ins Krankenhaus, wird sogleich ein Unfallbericht ausgestellt, der Sie als Halter des Pferdes benennt. Je nach Versicherung und Ausschlussgründen könnten Sie notfalls schadenersatzpflichtig sein.

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