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Verdienstnachweis beim Vermieter vorlegen - darauf sollten Sie achten

Mieter müssen ihren Verdienst nachweisen.
Mieter müssen ihren Verdienst nachweisen.
Wer auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, wird zwangsläufig nach seiner Zahlungsfähigkeit gefragt. Doch nicht jeder Verdienstnachweis geht als solcher durch. Sie sollten daher einiges beachten.

Was Sie benötigen:

  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder
  • Kopie des Lohnzettels oder
  • Kopie des Lohnsteuerjahresbescheids

Ein Vermieter hat mehrere Möglichkeiten, die Bonität eines potenziellen Mieters zu überprüfen. Neben der Selbstauskunft gehört in der Regel auch ein Verdienstnachweis des Mieters dazu.

Was Sie als Verdienstnachweis geltend machen können

Der Vermieter hat das Recht, vor Vermietung der Wohnung oder des Hauses einen Verdienstnachweis vom Mieter einzufordern.

  • In der Regel genügt als Verdienstnachweise eine Kopie Ihres Lohnzettels.
  • Wenn Sie keine Kopie Ihrer Lohnabrechnung abgeben wollen, können Sie sich eine Verdienstbescheinigung auch von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen. Hierin muss ihr Bruttogrundgehalt festgehalten werden. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, anzugeben, was Sie arbeiten oder ob es sich um eine befristete Anstellung handelt.
  • Bei Selbstständigen dient der Lohnsteuerjahresbescheid als Verdienstnachweis. Alternativ können Sie sich von Ihrer Bank eine Bescheinung Ihrer Bonität ausstellen lassen.

Selbstauskunft des Mieters - diese Angaben müssen Sie machen

  • Des Weiteren dient auch das Ausfüllen eines Fragebogens, die Selbstauskunft, zur Überprüfung des Mieters. Fragen zu Ihrer Bonität, zu Kindern und zum Familienstand müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.
  • Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, Fragen nach der Art des Berufes, dem Namen Ihres Arbeitgebers, Dauer Ihrer Beschäftigung oder Vorstrafen wahrheitsgemäß zu beantworten. 
  • Der Vermieter darf auch nicht nachfragen, aus welchen Gründen Sie Ihre vorherige Wohnungen gekündigt haben. Tabu sind ebenfalls Fragen zur Partei- oder Religionszugehörigkeit. Auch hier ist es erlaubt, zu flunkern oder keine Angaben zu machen. 
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