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Schufa-Auskunft für Mieter - Hinweise

Bei positiver Schufa-Auskunft gibt es Mietvertrag und "Wohnungsschlüssel".
Bei positiver Schufa-Auskunft gibt es Mietvertrag und "Wohnungsschlüssel".
Für Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und private Vermieter ist es wichtig, Informationen über die wirtschaftliche Lage potenzieller Mieter zu besitzen. Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung bieten unter anderem die "Selbstauskunft" oder die Schufa-Auskunft.

Es ist kein Geheimnis, dass Vermieter viele Probleme mit Mietern beklagen müssen. Mieten werden nicht fristgemäß oder gar nicht bezahlt. Hinzu kommen einige Zeitgenossen, die als sogenannte Mietnomaden ihr Unwesen treiben. Ist man diese erst mal wieder losgeworden, steht man meist vor einem verwüsteten Eigentum.

Selbstauskunft - Voraussetzung für Mieterbewerbung

Potenzielle Mietinteressenten werden Rahmen der Selbstauskunft gebeten, bestimmte Fragen zur Person, wirtschaftlichen Lage und familiären Situation zu beantworten.

  • Zur Beantwortung gibt es in der Regel einen vom Vermieter vorgefertigten Fragebogen. Einige Fragen (Einkommen, Haushaltsgröße, Tierhaltung, Mietschulden) müssen exakt beantwortet werden, da unwahre Angaben auch in der Zukunft zu einer Kündigung führen können.
  • Da manche Vermieter auch Antworten erhalten wollen, die ihnen der Gesetzgeber nicht gestattet, darf man die Auskunft verweigern oder frei beantworten. Nationalität, Familienplanung oder Krankheiten gehen Vermieter nichts an.
  • Grundsätzlich ist es Vermietern nicht erlaubt, Informationen durch die Befragung von Dritten (Schufa, Bank) einzuholen. Es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Im Interesse einer erfolgreichen Bewerbung sollten Sie die Auskünfte selbst beschaffen.

Als Mieter Schufa-Auskunft einholen

Die überwiegende Mehrzahl der Vermieter ist selbst nicht ein Vertragspartner der Schufa. Das einfache Einholen von Informationen zur Bonität von Mietinteressenten ist daher nicht möglich.

  • Da die Schufa-Auskunft wichtige Aussagen zum bisherigen Kreditverhalten enthält, verlangen mehr und mehr Vermieter deren Vorlage. Eine allgemeine Rechtspflicht gibt es zwar weder zum Selbsteinholen noch zur Einwilligung in die sogenannte Schufa-Klausel. Doch bei mehreren Bewerbern sieht sicherlich der am besten aus, der einen lückenlosen Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse vorweisen kann.
  • Liegt Ihnen ein Mietvertrag am Herzen, besorgen Sie sich eine Bonitätsauskunft. Diese besteht aus zwei Teilen, Teil 1 für Sie persönlich, Teil 2 zur Vorlage gegenüber Dritten.
  • In einem werden nur die für den Vermieter relevanten Daten aufgeführt. Der andere enthält hingegen alle über Sie gespeicherten Daten. Das Einholen einer Schufa-Bonitätsauskunft geht einfach online. Sie kostet Sie 18,50 Euro (Stand 4/2013). Vermieter beteiligen sich in der Regel nicht daran.
helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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