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Verdienst als Hebamme - so kalkulieren Sie Ihre Sozialabgaben als freie Hebamme

Hebamme kann ein sehr erfüllender Beruf sein.
Hebamme kann ein sehr erfüllender Beruf sein.
Freie Hebammen üben einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus - doch einen angemessenen Verdienst erhalten sie dafür meist nicht. Als angestellte Hebamme sind Sie in der Sozialversicherung pflichtversichert, als freie Hebamme gilt dies nur teilweise.

Wenn Sie als freie Hebamme arbeiten, dann errechnet sich Ihr jährlicher Verdienst bzw. Gewinn wie bei jedem Freiberufler aus den Umsätzen abzüglich der Betriebskosten. Ihre eigenen Sozialversicherungsabgaben zählen nicht zu den Betriebskosten, diese müssen Sie aus dem Gewinn finanzieren. 

Hebammen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Als freie Hebamme unterliegen Sie hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht der Besonderheit, dass Sie trotz selbstständiger Tätigkeit in diesem Versicherungszweig versicherungspflichtig sind, vgl. § 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI.
  • Der allgemeine Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt 18,9 Prozent (Stand: 2013), wie hoch Ihr tatsächlicher Monatsbeitrag ausfällt, richtet sich nach Ihrem Einkommen.
  • Auch diesbezüglich gilt für Hebammen in der Rentenversicherung jedoch eine besondere Regelung: Während bei sonstigen selbstständig Tätigen im Regelfall beitragspflichtige Einnahmen in Höhe der Bezugsgröße (2013: 2.695 Euro West und 2.275 Euro in den ostdeutschen Bundesländern) angenommen werden, wird bei Hebammen von beitragspflichtigen Einnahmen von mindestens 40 Prozent der Bezugsgröße ausgegangen, s. § 279 Abs. 1 SGB VI.
  • "Mindestens" heißt jedoch, dass bei höheren Einnahmen natürlich auch diese der Rentenversicherung unterliegen.

Versicherungspflichtiger Verdienst in der Krankenversicherung

  • Als selbstständige bzw. freie Hebamme können Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie zuvor schon einmal in einer gesetzlichen Kasse versichert waren. Ansonsten müssen Sie sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.
  • Die Tarife bei den privaten Krankenversicherern können je nach Leistungsumfang stark variieren, unterschiedliche Prämienhöhen für Männer und Frauen sind jedoch nicht mehr zulässig.
  • Können Sie sich gesetzlich versichern, geht die Krankenkasse bei Ihnen als hauptberuflich Selbstständigem von bestimmten Mindesteinnahmen aus; die Höhe der monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsprämie liegt dann bei ca. 350 Euro.
  • In der Arbeitslosenversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen. Dies kostet Sie im Monat ca. 81 Euro (Stand: 2013).
  • Infrage kann dies beispielsweise kommen, wenn Sie zuvor einige Zeit angestellt im Krankenhaus gearbeitet haben und dadurch die nötigen Vorversicherungszeiten erworben haben.

Die Sozialabgaben, die auf Ihren Verdienst als Hebamme entfallen, sollten Sie nicht zu niedrig einschätzen. Bei den Betriebsausgaben fällt vor allem die teure Haftpflichtversicherung ins Gewicht, wenn Sie auch Geburtshilfe anbieten wollen.

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