Alle Kategorien
Suche

Unterschied zwischen Nominallohn und Reallohn

Die Kaufkraft hängt nicht nur vom Lohn ab.
Die Kaufkraft hängt nicht nur vom Lohn ab.
Nominallohn und Reallohn sind Größen, die regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden und die unter anderem auch bei Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Der Unterschied besteht in der Einbeziehung der Preisentwicklung.

Nominallohn und Reallohn

  • Beim Nominallohn handelt es sich um das tatsächliche monatliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Zu Vergleichszwecken berechnet man die Nominallohnsteigerung bezogen auf den Vorjahreszeitraum oder ein anderes Basisjahr. Dabei werden meist Durchschnittswerte bestimmter Branchen, Regionen oder der Gesamtbevölkerung ermittelt.
  • Der Reallohn ist das preisbereinigte monatliche Bruttoeinkommen. Auch hier ermittelt man für Vergleiche die Reallohnsteigerung oder -senkung, die sich als Differenz aus Nominallohnsteigerung und Preissteigerungsrate ergibt. Der Unterschied zur Nominallohnsteigerung besteht in der Beachtung Kaufkraftentwicklung. Im Normalfall liegt eine mehr oder weniger starke Inflation vor, die das allgemeine Preisniveau steigen und die Kaufkraft sinken lässt. Aber auch eine Deflation, eine dauerhafte Absenkung des Preisniveaus, ist möglich.

Für die Bewertung der Einkommenssituation ist die Reallohnentwicklung aussagekräftiger, denn eine Erhöhung des Nominallohnes wird durch die Inflation entwertet. Das heißt, die Kaufkraft entwickelt sich nicht entsprechend der Nominallohnsteigerung. Der Reallohn kann trotz steigenden Nominallohnes sogar sinken, wenn die Nominallohnerhöhung die Inflation nicht ausgleicht.

Der Unterschied an einem Beispiel verdeutlicht

Angenommen, das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen in einer bestimmten Branche betrug im Vorjahr 2.500 Euro und beträgt im aktuellen Jahr 2.550 Euro. Die Inflationsrate liegt für den betrachteten Zeitraum bei 1,5 Prozent.

  1. Die Nominallohnsteigerung berechnen Sie, indem Sie den aktuellen Wert mit 100 multiplizieren, durch den Vorjahreswert teilen und davon 100 abziehen. Sie erhalten in diesem Fall 2 Prozent.
  2. Wenn man die Kaufkraft von Personen messen möchte, dann ist der reine Nettolohn dafür nicht …

  3. Die Reallohnsteigerung ergibt sich als Unterschied zwischen Nominallohnsteigerung und Inflationsrate. Ziehen Sie 1,5 Prozent von 2 Prozent ab. Der Reallohn ist demnach im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent gestiegen. Die Kaufkraft hat um 0,5 Prozent zugenommen.
Teilen: