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Unterhaltstitel beantragen - so kommen Sie zu Ihrem Geld

Unterhalt ist Vaterpflicht.
Unterhalt ist Vaterpflicht.
Ein Unterhaltsanspruch ist nur werthaltig, wenn er tituliert ist. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, einen Unterhaltstitel zu beantragen. Dabei spielt auch das Verhalten der unterhaltspflichtigen Person eine Rolle.

Um Unterhalt zu verlangen, muss die Vaterschaft feststehen. Bestreitet der vermeintliche Vater die Vaterschaft, müssen Sie bei Gericht einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung stellen und können zugleich einen Unterhaltstitel beantragen.

Verschiedene Wege zum Unterhaltstitel

  • Erkennt der Vater die Vaterschaft an, kann er beim Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einen Unterhaltstitel beurkunden. Dieser Unterhaltstitel ist vollstreckbar und Sie können den Unterhalt beim Vater zwangsweise eintreiben.
  • Der Vater kann den Unterhaltstitel auch bei einem Notar beurkunden.
  • Steht die Vaterschaft von vornherein fest und weigert sich der Vater, Unterhalt zu zahlen, brauchen Sie einen vollstreckbaren Titel. In diesem Fall sind Sie auf gerichtliche Hilfe angewiesen.

Beantragen Sie ein vereinfachtes Verfahren

  • Sie können auf einem Vordruck, den die Jugendämter und Amtsgerichte vorhalten, Kindesunterhalt im sogenannten vereinfachten Verfahren (§ 249 FamFG) geltend machen. Zuständig ist der Rechtspfleger am Amtsgericht.
  • Sie können so einen dynamischen Unterhaltstitel erwirken, der bei Erreichen einer höheren Altersstufe oder bei einer Änderung des Mindestunterhalts automatisch angepasst wird. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsanspruch als solchen nicht bestreitet und lediglich die Höhe beanstandet.
  • Rechnen Sie von vornherein mit der Gegenwehr des Unterhaltspflichtigen, sollten Sie sofort einen Unterhaltstitel im streitigen Verfahren beantragen.
  • Für diesen Antrag benötigen Sie allerdings einen Rechtsanwalt, da das Gesetz Anwaltszwang vorschreibt. Zugleich können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
  • Sehen Sie sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber und wollen nicht warten, bis Ihnen ein Unterhaltstitel vorliegt, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss beantragen. Zuständig ist in der Regel das Jugendamt. Das Jugendamt treibt die geleisteten Zahlungen beim Unterhaltspflichtigen wieder ein.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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