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Unter Vorbehalt - Bedeutung

Sie können unter Vorbehalt getätigte Leistungen zurückfordern.
Sie können unter Vorbehalt getätigte Leistungen zurückfordern.
Vielen ist die Bedeutung des Vermerks "Unter Vorbehalt" nicht geläufig. Wer den Sinn jedoch erkannt hat, kann sich diese ihm gegebene Möglichkeit, eine Zahlung nicht sofort verbuchen zu lassen, gerne zunutze machen.

Der Vermerk "Unter Vorbehalt" macht eine Rückforderung möglich

  • Etwas unter Vorbehalt zu tun, hat die Bedeutung, dass Sie einer Verpflichtung nachkommen, obwohl Sie der festen Ansicht sind, dies eigentlich gar nicht tun zu müssen. Manchmal zwingt Sie geltendes Recht dazu, Fristen einzuhalten, auch wenn es sich im Nachhinein herausstellen wird, dass beispielsweise ungerechtfertigte Handlungen oder Zahlungen von Ihnen verlangt wurden.
  • Um hier einer diesbezüglichen mit einer Frist belegten Forderung Folge zu leisten, empfiehlt es sich, dies unter Vorbehalt zu tun - was mit genau diesem schriftlichen Zusatz zu erfolgen hat. Somit laufen Sie nicht Gefahr, eine ungerechtfertigte Forderung durch Erfüllung, respektive Zahlung dieser, anzuerkennen.

Die Bedeutung dieses aussagekräftigen Zusatzes

  • Mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" geben Sie bekannt, dass beispielsweise eine Zahlung nicht als solche zu behandeln ist, sondern der Empfänger diese nicht als Abgeltung einer anerkannten Schuld anzusehen hat. Er muss durch den Zusatz damit rechnen, dass eine Rückforderung Ihrerseits erfolgen wird. Selbst wenn der Betreffende sich selbst der Bedeutung Ihres Vermerks nicht bewusst ist, hat dies keinen Einfluss auf die Ihnen daraus erwachsenden Rechte.
  • Manchmal sind Widerspruchsverfahren in ihrer Bearbeitung wesentlich zeitaufwendiger und würden einzuhaltende Zahlungsfristen bei Weitem zeitlich überdauern, somit vermeiden Sie durch besagten Vermerk unnötigen Ärger aufgrund von Fristverstreichungen, die im komplizierten Rechtssystem selbst für "Unschuldige" Folgen haben können.
  • Klärt sich der Sachverhalt nach der zur Bearbeitung benötigten Zeit, so haben Sie nun die rechtliche Handhabe, Ihre erbrachten Leistungen zurückzufordern oder gegebenenfalls erbrachte Tätigkeiten abgelten zu lassen, da Sie Ihr Vorhaben zeitgleich mit der Erbringung der von Ihnen geforderten Leistung kundgetan haben.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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