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Unfallrente bei der Berufsgenossenschaft richtig beantragen

Von der Berufsgenossenschaft erhalten Sie Unfallrente.
Von der Berufsgenossenschaft erhalten Sie Unfallrente.
Wenn Sie während Ihrer geregelten Arbeit einen Unfall erleiden, ist für Ihre Genesung die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig. Ist die Krankheit aufgrund des Unfalls irreparabel, so steht Ihnen nach Ablauf einer gewissen Wartezeit eine regelmäßige Unfallrente zu.

Grundlagen für eine Unfallrente

Wenn Ihnen während Ihrer beruflichen Tätigkeit ein unverschuldeter Unfall passiert, ist es schon schlimm, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten können. Hierbei soll Ihnen aber kein finanzieller Schaden entstehen.

  • Aus diesem Grunde erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft zunächst einmal ein Verletztengeld, welches Ihrem normalen Verdienst abzüglich der Sozialabgaben entspricht.
  • Da in der Regel eine Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen besteht, erhalten Sie das Verletztengeld erst nach dieser Zeit. Die Zahlung des Verletztengeldes wird mit der Wiederaufnahme der Arbeit bzw. nach Beendigung einer möglichen Umschulung oder spätestens nach 78 Wochen eingestellt.
  • Besteht eine Behinderung von mindestens 20 Prozent und hält diese aufgrund des Unfalls weiter an, so erhalten Sie nach Ablauf dieses Zeitraums eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.

Beim Arbeitsunfall tritt die Berufsgenossenschaft ein

  • Dabei ist die Höhe der Unfallrente abhängig von der Schwere der Behinderung. Wurde eine dauerhafte Behinderung festgestellt, so erhalten Sie eine Unfallrente in Höhe von 60 Prozent des vorherigen monatlichen Regeleinkommens.
  • Ist die Erwerbsunfähigkeit aber nur zu einem bestimmten Teil festgestellt worden, so erhalten Sie nur eine Teilrente, welche der prozentualen Höhe der Vollrente entspricht. Die gleiche Vorgehensweise gilt für Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung.
  • Sieht die Berufsgenossenschaft bzw. die zuständigen Gutachter eine Möglichkeit, dass Sie einen anderen vollwertigen Beruf ausüben können, so übernimmt die Berufsgenossenschaft alle hierfür notwendigen Kosten.
  • Während der Zeit der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld in Höhe von 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Dadurch entsteht Ihnen zwar eine finanzielle Lücke, wobei die Höhe jedoch vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dieses Übergangsgeld erhalten Sie bis zum vollendeten Monat nach dem Abschluss Ihrer Umschulung.

Einen Antrag auf eine Unfallrente müssen Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft stellen, da jede Genossenschaft ihre eigenen Richtlinien hat. Doch ist dies nur eine reine Formsache, da eine erhebliche Behinderung besteht und diese aktenkundig ist.

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